Rechtliche Grundlagen in der 24h-Personenbetreuung
Allgemeine Information zu den rechtlichen Grundlagen
der 24-Stunden-Personenbetreuung
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Seit Jänner 2016 gelten verschärfte Regeln
für die 24-Stunden Personenbetreuung und Pflege!
Wir die "24h Pflege & Hilfe ASP e. U." halten uns genau an diese Regeln und
haben für die Pflegefälle eine DGKS die nach einer gründlichen Überprüfung
eine Pflegedelegation ausstellt damit die zu pflegende Person bestens betreut
werden kann.
Mit dieser Pflegedelegation ist auch der Zuschuss
beim Sozialministerium gewährleistet, wenn die anderen SMS-Vorgaben erfüllt sind.
Für eine 24-Stunden-Personenbetreuung ist ihr freies Gewerbe
der Personenbetreuung ausreichend um diese Tätigkeit ausüben zu können!
Rechtliche Grundlagen in der 24-Stunden Pflege
Eine 24-Stunden-Pflege darf die Personenbetreuerin nur unter Aufsicht und Delegation
eines Arztes oder einer österreichischen Diplom-Krankenschwester durchführen!
