Rechtliche Grundlagen in der 24h-Personenbetreuung

Rechtliche Grundlagen in der 

24-Stunden-Personenbetreuung

Rechtliche Grundlagen in der 
24h-Personenbetreuung oder Pflege

Rechtliche Grundlagen in der 
24h-Personenbetreuung oder Pflege

Allgemeine Information zu den rechtlichen Grundlagen

der 24-Stunden-Personenbetreuung

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Seit Jänner 2016 gelten verschärfte Regeln

für die 24-Stunden Personenbetreuung und Pflege!


Wir die "24h Pflege & Hilfe ASP e. U." halten uns genau an diese Regeln und 

haben für die Pflegefälle eine DGKS die nach einer gründlichen Überprüfung 

eine Pflegedelegation ausstellt damit die zu pflegende Person bestens betreut 

werden kann. 


Mit dieser Pflegedelegation ist auch der Zuschuss 

beim Sozialministerium gewährleistet, wenn die anderen SMS-Vorgaben erfüllt sind.

Für eine 24-Stunden-Personenbetreuung ist ihr freies Gewerbe

der Personenbetreuung ausreichend um diese Tätigkeit ausüben zu können!

Rechtliche Grundlagen in der 24-Stunden Pflege

Eine 24-Stunden-Pflege darf die Personenbetreuerin nur unter Aufsicht und Delegation

eines Arztes oder einer österreichischen Diplom-Krankenschwester durchführen!

Auskünfte, Infos und korrekte Angaben

Alle Auskünfte oder Infos werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen erteilt 
und basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen.  
Wir die  “24 Pflege & Hilfe ASP e.U.”  übernehmen für die Richtigkeit der Auskünfte 
keine Haftung.

Denn es kommen ständig Updates und neue Richtlinien oder neue Gesetze 
für unsere Branche, dass wir versuchen, auf dem letzten Stand zu bleiben, 
aber wir müssen ja auch noch für unsere Kunden da sein und Ihnen helfen 
bzw zur Seite zu stehen, bei Problemen.
So versuchen wir aber ständig auf dem Laufenden zu bleiben, 
sobald es die Arbeit erlaubt.  Wir bitten um Verständnis.

Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind dazu verpflichtet, im Interesse der betreuten Person eng mit allen an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Einrichtungen zusammenzuarbeiten.



Darüber hinaus unterliegen sie einer strengen Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller Informationen und Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.

Ein Link zur Homepage der WKO - Rechte und Pflichten

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind dazu verpflichtet, im Interesse der betreuten Person eng mit allen an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Einrichtungen zusammenzuarbeiten.



Darüber hinaus unterliegen sie einer strengen Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller Informationen und Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.

Ein Link zur Homepage der WKO - Rechte und Pflichten

Selbstständige Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer sind dazu verpflichtet, im Interesse der betreuten Person eng mit allen an der Pflege und Betreuung beteiligten Personen und Einrichtungen zusammenzuarbeiten.



Darüber hinaus unterliegen sie einer strengen Verschwiegenheitspflicht hinsichtlich aller Informationen und Angelegenheiten, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.

Ein Link zur Homepage der WKO - Rechte und Pflichten