Die Pflegestufen und das Pflegegeld in Österreich
Die Pflegestufen und das Pflegegeld in Österreich
Der Zuschuss der 24-Stunden-Betreuung bzw. Förderung
über das Sozialministeriumservice (SMS)
Der Zuschuss der
24-Stunden-Betreuung bzw. Förderung
über das Sozialministerium-service (SMS)
In Österreich gibt es 7 Pflegestufen
In Österreich gibt es
7 Pflegestufen
In Österreich gibt es 7 Pflegestufen
In Österreich gibt es
7 Pflegestufen
Das Pflegeld ab Jänner 2026
ab Jänner 2025 gibt es
um 4,6% mehr Pflegegeld
Das Pflegeld ab Jänner 2026
Das Pflegeld
ab Jänner 2026
(Alle Angaben ohne Gewähr)
Pflegestufe 1:
Bei mehr als 65 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026
€ 206,20
Pflegestufe 2:
Bei mehr als 95 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 380,30
Pflegestufe 3:
Bei mehr als 120 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 592,60
Pflegestufe 4:
Bei mehr als 160 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 888,50
Pflegestufe 5:
Bei der Benötigung einer 180 Stunden umfassenden Pflege und einer dauernden Bereitschaft eines Pflegers oder einer Pflegerin,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 1206,90
Pflegestufe 6:
Bei mehr als einer 180 Stunden umfassenden Pflege , der Tatsache, dass die Betreuung nicht planbar oder ständig notwendig ist,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 1685,40
Pflegestufe 7:
Bei einer mehr als 180 Stunden Pflege und völliger Bewegungsunfähigkeit ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 2214,80
Pflegestufe 1:
Bei mehr als 65 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 206,20
Pflegestufe 2:
Bei mehr als 95 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 380,30
Pflegestufe 3:
Bei mehr als 120 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 592,60
Pflegestufe 4:
Bei mehr als 160 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 888,50
Pflegestufe 5:
Bei der Benötigung einer 180 Stunden umfassenden Pflege und einer dauernden Bereitschaft eines Pflegers oder einer Pflegerin,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 1206,90
Pflegestufe 6:
Bei mehr als einer 180 Stunden umfassenden Pflege , der Tatsache, dass die Betreuung nicht planbar oder ständig notwendig ist,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 1685,40
Pflegestufe 7:
Bei einer mehr als 180 Stunden Pflege und völliger Bewegungsunfähigkeit ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 2214,80
Pflegestufe 1:
Bei mehr als 65 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026
€ 206,20
Pflegestufe 2:
Bei mehr als 95 Stunden Pflege ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 380,30
Pflegestufe 3:
Bei mehr als 120 Stunden Pflege ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 592,60
Pflegestufe 4:
Bei mehr als 160 Stunden Pflege ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 888,50
Pflegestufe 5:
Bei der Benötigung einer 180 Stunden umfassenden Pflege und einer dauernden Bereitschaft eines Pflegers oder einer Pflegerin,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026
€ 1206,90
Pflegestufe 6:
Bei mehr als einer 180 Stunden umfassenden Pflege , der Tatsache, dass die Betreuung nicht planbar oder ständig notwendig ist,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 1685,40
Pflegestufe 7:
Bei einer mehr als 180 Stunden Pflege und völliger Bewegungsunfähigkeit ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 2214,80
Welche Förderungen und Zuschüsse
gibt es in der 24 Stunden Betreuung:
Das Sozialministeriumservice
gibt ab der Pflegestufe 3 eine monatliche Förderung bis zu € 800,-
Einkommensgrenze der Förderung liegt bei € 2500,-
--> Das Einkommen darf € 2500,- nicht übersteigt..
Bei einem geringen übersteigen dieser Granze wird es vermindert ausbezahlt und bei circa 3150,- da gibt es dann keine Förderung mehr für die beiden Betreuungskräfte.
SMS Land Niederösterreich:
Bei nachweislich Demenz gibt es in Niederösterreich ab der Pflegstufe 2 bereits eine monatliche Förderung
Land Steiermark / Bezirke:
In der Steiermark gibt es eine Restkostenübernahme, wenn die zu
betreuende Person keinen Besitz mehr hat,
(dies ist aber von Bezirk zu Bezirk tlw. Unterschiedlich)
Manche Städte und Gemeinden:
In manchen Städten und Gemeinden bekommt man weitere Untersützungen die sehr unterschiedlich sein können...
(Fragen schadet nicht .. )
Die Höhe der Zuwendung der einzelnen Pflegestufen
erhalten Sie über die PVA
Die Höhe der Zuwendung der einzelnen Pflegestufen
erhalten Sie über die PVA
Die Höhe der Zuwendung der einzelnen Pflegestufen erhalten Sie über
die PVA
Sie sagt aus wieviel Pflege der Betroffene benötigt,
sei es für Seniorenbetreuung bzw. Betreuung zu Hause.
Berechnet wird dies alles über die einzelnen Arbeitsschritte
die am Tag/Nacht für die zu pflegende Person getätigt werden.
Zum Schluss wird dann dies auf das Monat hochgerechnet
und dies ergibt dann die Pflegestufe.
Welche Förderungen und Zuschüsse
gibt es in der 24 Stunden Betreuung:
Das Sozialministeriumservice
gibt ab der Pflegestufe 3 eine monatliche Förderung bis zu € 800,-
Einkommensgrenze der Förderung liegt bei € 2500,-
--> Das Einkommen darf € 2500,- nicht übersteigt..
Bei einem geringen übersteigen dieser Granze wird es vermindert ausbezahlt und bei circa 3150,- da gibt es dann keine Förderung mehr für die beiden Betreuungskräfte.
SMS Land Niederösterreich:
Bei nachweislich Demenz gibt es in Niederösterreich ab der Pflegstufe 2 bereits eine monatliche Förderung
Land Steiermark / Bezirke:
In der Steiermark gibt es eine Restkostenübernahme, wenn die zu
betreuende Person keinen Besitz mehr hat,
(dies ist aber von Bezirk zu Bezirk tlw. Unterschiedlich)
Manche Städte und Gemeinden:
In manchen Städten und Gemeinden bekommt man weitere Untersützungen die sehr unterschiedlich sein können...
(Fragen schadet nicht .. )
FAQ - Welche Förderungen
und Zuschüsse
gibt es in der
24 Stunden Betreuung:
Das Sozialministeriumservice
gibt ab der Pflegestufe 3 eine monatliche Förderung bis zu € 800,-
Einkommensgrenze der Förderung liegt bei € 2500,-
--> Das Einkommen darf € 2500,- nicht übersteigt..
Bei einem geringen übersteigen dieser Granze wird es vermindert ausbezahlt und bei circa 3150,- da gibt es dann keine Förderung mehr für die beiden Betreuungskräfte.
SMS Land Niederösterreich:
Bei nachweislich Demenz gibt es in Niederösterreich ab der Pflegstufe 2 bereits eine monatliche Förderung
Land Steiermark / Bezirke:
In der Steiermark gibt es eine Restkostenübernahme, wenn die zu betreuende Person keinen Besitz mehr hat,
(dies ist aber von Bezirk zu Bezirk tlw. Unterschiedlich)
Manche Städte und Gemeinden:
In manchen Städten und Gemeinden bekommt man weitere Untersützungen die sehr unterschiedlich sein können...
(Fragen schadet nicht .. )
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