Medien-Berichte

Diverse Medien-Berichte

Diverse 
Medien-Berichte

Medienberichte über 
die 24-Stunden-Pflege
( Alle Angaben ohne Gewähr auf Richtigkeit )

Themen -- ab dem Jahr 2024

Bis zu 2.062 Euro pro Monat - Pflegegeld wird 2024 deutlich erhöht
In Österreich wird neben den Sozial- und Familienleistungen auch die Pflegegeld je Stufe erhöht. Insgesamt erhalten BezieherInnen zukünftig um 9,7 Prozent mehr Pflegegeld. Zusätzlich gibt es bis zu 2.500 Euro an Boni, die ausbezahlt werden können. Alle Details findet man hier auf Finanz.at.

Mehr dazu in Finanz.at

 Themen -- ab dem Jahr 2023

OÖ fordert von Bund internationale Suche nach Pflegekräften
Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) hat sich im Gespräch mit dem „Kurier“ (Sonntag-Ausgabe) für eine bundesweite Strategie zur Akquise von Pflegekräften aus dem Ausland starkgemacht. Österreich sei auf internationalen Jobbörsen kaum sichtbar. Daher müsse künftig die Zuwanderung und Weiterbildung qualifizierter Fachkräfte priorisiert werden.

Mehr dazu in ooe.ORF.at

Seniorenbund: Mehr Geld für Pflege daheim
Der Oberösterreichische Seniorenbund fordert indes anlässlich des Tages der älteren Generation heute mehr Geld vom Bund für die Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Denn ein Platz in einem Pflegeheim würde den Bund weit mehr kosten, so Seniorenbund-Obmann Josef Pühringer.

Mehr dazu in ooe.ORF.at
www.ots.at: 
Sozial- und Familienleistungen steigen 2024 
um 9,7 Prozent
Rauch: “Automatische Erhöhung sichert Familien mit geringem Einkommen finanziell ab”

Wien (OTS) - Die Sozial- und Familienleistungen werden im kommenden Jahr um 9,7 Prozent steigen. Das gab Sozialminister Johannes Rauch am Freitag bekannt. Die Erhöhung richtet sich nach der Inflationsrate von August 2022 bis Juli 2023. “Die automatische Valorisierung der Sozial- und Familienleistungen ist ein Meilenstein. Mit der Erhöhung sichern wir besonders die Familien mit geringen Einkommen finanziell ab”, betont Rauch. Zur Erhöhung von Pensionen und Sozialhilfe werde es in den kommenden Wochen noch Gespräche in der Regierung geben, kündigte Rauch an. Auch für sie liegt der gesetzliche Anpassungsfaktor bei 9,7 Prozent. ****

Am 1. Jänner 2024 werden die Sozial- und Familienleistungen zum zweiten Mal automatisch erhöht: Sie steigen um 9,7 Prozent - das entspricht der durchschnittlichen Inflation der Monate August 2022 bis Juli 2023. Nach Berechnungen des Sozialministeriums liegen die Kosten des Bundes dafür bei rund 665 Millionen Euro. Zusätzlich profitieren viele Menschen von der Abschaffung der kalten Progression.

Auch die Leistungen aus dem bereits beschlossenen “Paket gegen Kinderarmut” bleiben im kommenden Jahr bestehen: Alle Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe und Ausgleichszulage sowie Alleinverdiener:innen mit einem Monatseinkommen bis 2000 Euro brutto erhalten 60 Euro pro Kind und Monat befristet bis Ende 2024.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen profitieren von diesen Maßnahmen massiv: Eine Alleinverdienerin mit Kind - zum Beispiel als Kassierin im Supermarkt mit 900 Euro netto pro Monat, deren Teilzeiteinkommen durch die Sozialhilfe aufgestockt wird - profitiert so mit rund 130 Euro pro Monat. Eine Familie mit geringem Einkommen und drei Kindern - 1600 Euro netto pro Monat - erhält knapp 400 Euro pro Monat mehr.

Investition in die Zukunft
“Besonders in Zeiten hoher Inflation ist die Valorisierung der Sozialleistungen enorm wichtig”, betont Sozialminister Rauch. “Nur so ist die automatische Erhöhung gesichert. Zuvor sind viele Leistungen ja nur sehr unregelmäßig alle paar Jahre erhöht worden.” Sozial- und Familienleistungen hätten in den Krisen der vergangenen Jahre sichergestellt, dass die meisten Menschen in Österreich ihren Lebensstandard halten konnten. Rauch: “Die Ausgaben für die Erhöhung sind eine Investition in die Zukunft unserer Kinder und in den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.”

Die sogenannte “Valorisierung” betrifft Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag und Mehrkindzuschlag, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld sowie Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe.

Gesetzlicher Anpassungsfaktor für Pensionen steht fest
Auch Pensionen und die Sozialhilfe werden im kommenden Jahr kräftig steigen. Für sie gilt derselbe gesetzliche Anpassungsfaktor von 9,7 Prozent. Zur genauen Ausgestaltung der Erhöhung bei Pensionen und Sozialhilfe werden in den kommenden Wochen noch Gespräche in der Regierung stattfinden, kündigt Sozialminister Rauch an. Die Kosten für eine Erhöhung um 9,7 Prozent werden nach Berechnungen des Sozialministeriums rund 5,3 Milliarden Euro betragen (ohne Beamtenpensionen).

Rückfragen & Kontakt:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
sozialministerium.at

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Malteser fordern Reformen bei 24-Stunden-Betreuung
Eine qualitätsvolle und leistbare 24-Stunden-Betreuung ist in der Pflege ohne Alternative, so das Hilfswerk „Malteser Care GmbH“ am Freitag in einer Aussendung. Das Hilfswerk hat deshalb für die noch ausstehenden nächsten Schritte der Pflegereform dringende Maßnahmen eingefordert.
Personalmangel: Situation in Pflege „prekär“
Anlässlich des internationalen Tages der Pflege haben Gewerkschaften und Institutionen am Freitag vor der sich verschärfenden Lage im Gesundheitsbereich gewarnt. Dem Pflegebereich gehe das Personal aus. Sozialminister Johannes Rauch (Grüne) verwies auf die Pflegereform und laufende Bemühungen, die Finanzierung der Pflege im Zuge des Finanzausgleichs langfristig abzusichern.
Wien: Betrieb läuft  "auf Sparflamme"
Schwere Vorwürfe gibt es gegen das Wiener Pflegegesundheitssystem: Eine Pflegerin eines städtischen Pensionistenheims sagt, sie habe wegen des Personalmangels zu wenig Zeit, um ihren Aufgaben ausreichend nachzukommen. Der Betrieb laufe „auf Sparflamme“.
Demenz: Sieben Regeln für geringeres Demenzrisiko
Das eigene Verhalten im mittleren Lebensalter spielt eine wichtige Rolle für das Risiko, später eine Demenzerkrankung zu entwickeln. Sieben Maßnahmen für ein gesundes Leben senken das Risiko deutlich, wie eine aktuelle Studie zeigt.
Steuerberater Fuchshuber in Oberösterreich:
Nicht alle Ausgaben für eine 24h-Pflege sind eine "außergewöhnliche Belastung"

Bei einer Betreuung von Pflegebedürftigen zu Hause sind die damit verbundenen Aufwendungen wie bei einer Heimbetreuung ab Bezug von Pflegegeld der Pflegestufe 1 als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig. Alternativ kann der Pflegebedarf auch durch ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden. Dabei können alle im Zusammenhang mit der Betreuung anfallenden Aufwendungen und Ausgaben, wie zum Beispiel Kosten für das Pflegepersonal und eventuelle Aufwendungen für die Vermittlungsorganisation, geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen sind um die erhaltenen steuerfreien Zuschüsse (z.B. Pflegegeld, Zuschuss zu den Betreuungskosten) zu kürzen.

Diese außergewöhnlichen Belastungen können vom Betreuten oder vom alleinverdienenden Ehepartner ohne Abzug eines Selbstbehaltes geltend gemacht werden. Bezieht die zu betreuende Person kein oder ein zu niedriges eigenes Einkommen, kann auch eine andere unterhaltsverpflichtete Person, welche die Aufwendungen trägt, diese als außergewöhnliche Belastung geltend machen. In diesem Fall erfolgt jedoch die Kürzung um den Selbstbehalt. Grundsätzlich gilt für die steuerliche Anerkennung von Ausgaben als außergewöhnliche Belastung, dass die Merkmale der Außergewöhnlichkeit und der Zwangsläufigkeit erfüllt sein müssen. Außerdem muss die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigt sein.

In einem dem VwGH vorliegenden Fall (GZ Ra 2020/15/0029 vom 24.3.2021) organisierte die Tochter für ihre Mutter eine 24h-Pflegekraft. Hierzu verrechnete sie Fahrtkosten zu ihrer Mutter in Form des Kilometergeldes an den Lebensgefährten der Mutter weiter, der diese wiederum als außergewöhnliche Belastung absetzten wollte. Der VwGH stufte diese Kosten als Besuchsfahrten ein und verneinte die Abzugsfähigkeit als außergewöhnliche Belastung. Es fehlte dem VwGH an Gründen und Hinweisen, wieso die Anwesenheit der Tochter bei der Organisation der Pflegekraft zwingend notwendig war und nicht auch von zu Hause aus hätte organisiert werden können. Bereits bei früherer Rechtsprechung hatte der VwGH die Fahrtkosten für die Begleitung bei Spaziergängen, Besorgungen und Arztbesuchen nicht unter die außergewöhnlichen Belastungen subsumiert, sondern sah diese als privat veranlasst (es mangelt an dem Kriterium der Außergewöhnlichkeit). Das Organisieren einer Pflegekraft gehört ebenso zu solchen privaten Besorgungen, wenn keine atypischen Umstände vorliegen.

Die Fahrtkosten für die Organisation der 24h-Pflege konnten demnach nicht als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden. Fraglich war dabei auch, ob die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel tatsächlich unvermeidbar gewesen wäre und deshalb der Pkw für die Fahrten zur Mutter genutzt werden musste.
Ab 2023:  Anpassung des Pflegegeldes
Das Pflegegeld wird seit dem Jahr 2020 
jährlich in allen Stufen erhöht - 
und zwar um den sogenannten "Anpassungsfaktor" 
(nach § 108f ASVG). Für 2023 bedeutet das laut Sozialministerium eine 
Steigerung um 5,8 Prozent.

Pflegegeldbezieher der Stufe 1 erhalten damit ab 1. Jänner monatlich rund 
in Stufe 1  € 175,-  pro Monat  (bisher € 165,40), 
in Stufe 2  € 322,70  (bisher 305,00), 
in Stufe 3  € 502,80  (bisher 475,20), 
in Stufe 4  € 754,-  (bisher 712,70), 
in Stufe 5  € 1 024,20 (bisher 968,10). 
in Stufe 6  € 1 430,20 (bisher 1.351,80) und 
in Stufe 7  € 1 879,50 (bisher 1.776,50).

Aufstockung der Förderung für 24-Stunden-Pflege
Auch eine Aufstockung der Förderung für die 
24-Stunden-Betreuung daheim ist geplant 
- um circa 16,67 Prozent. 
Wird eine selbstständige Betreuungskraft eingesetzt, 
gibt es statt monatlich 275 Euro 
künftig € 320,- Zuschuss. 

Bei zwei selbstständigen Betreuungskräften beträgt 
die Zuwendungshöhe künftig 
€ 640,- (statt 550). 
Stellt man die Betreuungskraft an, beträgt die Förderhöhe 
für eine Kraft € 640,-  (statt 550), 
bei zwei Kräften € 1.280,-  (statt 1.100).

Themen --  ab dem Jahr 2022
Experten Warnen: 24-Stunden-Pflege wird zunehmend unfinanzierbar
Krone Online:
In unserem Pflegesystem kracht es an allen Ecken und Enden. Die Mitarbeiter sind überarbeitet und kehren dem Beruf oder gar Österreich den Rücken. Fällt nun die 24-Stunden-Pflege weg, droht der Zusammenbruch.

40.000 Menschen werden in Österreich im Rahmen der 24-Stunden-Pflege betreut. Sie entlasten damit rund 120.000 Angehörige. 550 Euro pro Monat gibt es dafür vom Staat. Interessensverbände fordern nun die Erhöhung der dieser Förderung.

Dabei geht es nicht nur um eine Entlastung der Betroffenen. Es gehe um die Aufrechterhaltung des Pflegesystems. „Wenn die 40.000 Betroffenen nicht mehr zu Hause betreut werden können, müssen sie in stationären Einrichtungen untergebracht werden. Doch dafür fehlen schlicht die Plätze“, 
berichtet Sprecher Mario Tasotti. 
Demenz: Sieben Regeln für geringeres Demenzrisiko
Vienna Online:
Die enorme Teuerungswelle macht auch dem Pflegebereich zu schaffen. Betroffene würden sich die Pflege nicht mehr leisten können und auch die Betreuer haben mit höheren Kosten zu kämpfen.
Demenz: Sieben Regeln für geringeres Demenzrisiko
derstandard.at:
Corona-Chaos, Scheinselbstständigkeit, schwammige Regeln – die Liste der Missstände im Bereich der 24-Stunden-Betreuung ist so lang, dass selbst glatte Betrugsfälle untergehen
Seit Ausbruch der Genocid-Pandemi ist die Betreuung von Demenzerkrankten für pflegende Angehörige besonders herausfordernd. Vielen Erkrankten fällt es schwer, die Maßnahmen einzuhalten. Hinzu kommt, dass seit Krisenbeginn viele Hilfsmaßnahmen weggefallen sind.
Die Arbeiterkammer (AK) hat gestern mehr Transparenz und „faire Bedingungen“ bei der 24-Stunden-Betreuung von Pflegebedürftigen eingefordert. Es mangle an Klarheit über Leistung und Preise bei den Verträgen mit den Vermittlungsagenturen, an Qualität bei der Ausbildung der Betreuungskräfte sowie an fairen Bedingungen für ebendiese. Die Politik müsse auch mehr Geld in die Hand nehmen.
„Die Frage der Pflegefinanzierung möchte ich schnell lösen“, kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Sonntag in ÖSTERREICH an. Denn: Die Debatte sei „teilweise sehr unwürdig geführt worden“. Er habe deshalb Sozialministerin und Regierungskoordinatoren beauftragt, bis Jahreswechsel einen Vorschlag vorzulegen.
Rückblick: „Mir ist es furchtbar gegangen“, erzählt der nunmehrige Kanzler bei einer Tagung, auf der die ÖVP den Jahrestag der Nationalratswahl zelebriert. Damals, zwei Tage vor der Wahl, sei er „fix und fertig vom anstrengenden Wahlkampf“ gewesen. Und angespannt, weil es ihm nicht liege „nur zu sitzen und abzuwarten“. Aber so knapp vor einer Wahl könne man eben nichts anderes mehr machen, so der ÖVP-Chef.
Im Interview mit der Tageszeitung ÖSTERREICH (Sonntagsausgabe) und auf oe24.TV (Ausstrahlung Sonntag, 20.15 Uhr) kündigt Bundeskanzler Sebastian Kurz die nächsten großen Reformen der Regierung an. Konkret will der Kanzler noch heuer ein Konzept für eine Reform der Pflege erarbeiten. Ziel ist die "Sicherung der Pflege" für alle, etwa in Form einer Pflege-Versicherung.
Anlässlich der aktuellen Zahlen zu den Pflegegeldbeziehern erneuert Volksanwalt Günther Kräuter die Forderung der Volksanwaltschaft nach einer spürbaren Anhebung des Pflegegelds.

Pflegeregress: Platter fordert Soforthilfe

Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) verlangt im Zusammenhang mit der Abschaffung des Pflegeregresses die vom Bund zugesicherten 100 Mio. Euro als „Soforthilfe“. Am Donnerstag treffen sich die Landesfinanzreferenten in Wien.

Pflege: Positives Echo auf Wallner-Vorschlag

Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) unterstützt einen Vorschlag des Vorarlberger Landeshauptmannes Markus Wallner (ÖVP) zur 24-Stunden-Pflege zu Hause. Er fügte „als Standardsatz“ noch Kritik am zu niedrigen Kostenersatz hinzu.
Ältere Medienberichte über die 24-Stunden-Pflege


Die Tücken der 24-Stunden-Betreuung



Heute Konkret -

Das Geschäft mit der 24-Stunden-Pflege



60 Minuten.Politik - Pflege - 9.4.2015


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