Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen in der 
24h-Personenbetreuung oder Pflege

Rechtliche Grundlagen in der 
24h-Personenbetreuung oder Pflege

Seit Jänner 2016 gelten verschärfte Regeln für die 24-Stunden Personenbetreuung und Pflege!
Wir die "24h Pflege & Hilfe ASP e. U." halten uns genau an diese Regeln und haben für die Pflegefälle eine DGKS die nach einer gründlichen Überprüfung eine Pflegedelegation ausstellt damit die zu pflegende Person bestens betreut werden kann. Mit dieser Pflegedelegation ist auch der Zuschuss beim Sozialministerium gewährleistet, wenn die anderen SMS-Vorgaben erfüllt sind.

Rechtliche Grundlagen in der 24h-Personenbetreuung

Für eine 24-Stunden-Personenbetreuung ist ihr freies Gewerbe der Personenbetreuung ausreichend um diese Tätigkeit ausüben zu können!

Rechtliche Grundlagen in der 24-Stunden Pflege

Eine 24-Stunden-Pflege darf die Personenbetreuerin nur unter Aufsicht und Delegation eines Arztes oder einer österreichischen Diplom-Krankenschwester durchführen!
(Sollte die Personenbetreuerin jedoch pflegerische Tätigkeiten ausüben ohne dieser Delegation, drohen ihr Strafen bis zu € 3600.- und sogar Gewerbe und Berufsverbot als Personenbetreuerin in Österreich!)

Auskünfte, Infos und korrekte Angaben

Alle Auskünfte oder Infos werden von uns nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen.  
Wir die  “24 Pflege & Hilfe ASP e.U.”  übernehmen für die Richtigkeit der Auskünfte keine Haftung.

Denn es kommen ständig Updates und neue Richtlinien oder neue Gesetze für unsere Branche, dass wir versuchen, auf dem letzten Stand zu bleiben, aber wir müssen ja auch noch für unsere Kunden da sein und Ihnen helfen bzw zur Seite zu stehen, bei Problemen.
So versuchen wir aber ständig auf dem Laufenden zu bleiben, sobald es die Arbeit erlaubt.
Wir bitten um Verständnis.
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