Förderung für zwei selbstständige Betreuungskräfte
über das Sozialministeriumservice
ab September 2023 für
1 Betreuungskraft € 400,-
2 Betreuungskraft € 800,-
Es kann die Familie oder eine Agentur im Auftrag der Familie / der zu betreuenden Personen
den Antrag für den Zuschuss der Betreuungskräfte beim zuständigen
Sozialministeriumservice stellen.
Die Einkommensgrenze in der 24-Stunden-Pflege
beträgt netto monatlich € 2500,-
wobei Leistungen wie Familienbeihilfe,
Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen
Pflegegeld, Sonderzahlungen unberücksichtigt bleiben.
Bei zwei Betreuungskräfte müssen sich diese im selben Monat abwechseln
um einen Anspruch auf die € 800,- für zwei Betreuungskräfte zu erhalten.
Es gibt jedoch diverse Auflagen, die erfüllt werden müssen um den Zuschuss zu erhalten.
Mehr Info erhalten Sie über unsere Agentur bzw. beim zuständigen Sozialministeriumservice.
Die Betreuung muss jedoch gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.
(Im ersten Monat gibt es nur € 400,- da nur eine Personenbetreuerin )
Je nach Bundesland gibt es individuelle Förderprogramme.
Bitte sprechen Sie mit uns und wir können Ihnen die zuständigen Stellen nennen,
wo Sie die nötige Information bekommen um eine mögliche Förderung für Sie zusätzlich erhalten.
Wegfall der Vermögensgrenze ab dem 1.11.2008
Ab dem 1. November 2008 können alle Personen die eine 24-Stunden-Betreuung anstreben und zu Hause gepflegt werden wollen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, um Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung ansuchen.
Einkommensgrenze für eine mögliche Förderung über das SMS
Die Einkommensgrenze für die pflegebedürftige Person beträgt 2.500,- Euro netto monatlich, wobei die Leistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld und Sonderzahlungen sowie die Wohnbeihilfe und Unfallrente unberücksichtigt bleiben.
Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400,- Euro beziehungsweise für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige um 600,- Euro.
