FAQ - Häufig gestellte Fragen 
in der 24 Stunden Betreuung / Pflege

FAQ - Grundlegende Fragen

  • Was beinhaltet unser - "rund um Service"


    Je nach Vereinbarung bzw vertragliche Lösung stellen Ihnen alle benötigten Dokumente zur Verfügung . 


    Den SMS-Antrag können wir Ihnen Ausdrucken und mit Ihrer Unterschrift zum SMS senden- (bis zu € 800,- Förderung)


    Sollte ein Verschlechterungsantrag benötigt werden, dann können wir diesen auch ausdrucken .. und mit Ihrer Unterschrift an die PVA senden ...


    Auch die Gemeindeanmeldung können wir für Sie übernehmen.


    Wir stehen IHNEN seit dem Jahr 2014 mit unsere 24h-Pflegevermittlung mit Rat und Tag zur Seite und sind für Sie 24/7 nahezu immer erreichbar unter 0664 4 399 398



  • Was ist eine 24-Stunden-Betreuung?

    Darunter versteht man die umfassende Betreuung von pflegebedürftigen Personen, mit einer "rund um die Uhr Betreuung" bei einem Haushalt wo die zu betreuende Person lebt.


    Unter "rund um die Uhr Betreuung" versteht man nicht dass Betreuungskräfte andauernd 24 Stunden Arbeiten müssen, Sie haben "Bereitschaft" auf Abruf, denn auch die "24 Stunden Betreuungskräfte" müssen auch einmal schlafen!


    Nur ein ausgeruhter Körper und Geist kann eine liebevoll "24h Pflege" ausüben!

  • Wie ist die rechtliche Situation der Betreuungskräfte?


    1) Die Personenbetreuerin muss ein Aufrechtes Gewerbe haben und es muss im GISA eingetragen sein.

    .

    Das Gewerbe darf nicht als gelöscht eingetragen sein!


    Das Gewerbe muss Aufrecht sein und darf auch nicht als Ruhend vermerkt sein!



    2) Durch das freie Gewerbe der "Personenbetreuung" darf das Gewerbe ausgeübt werden und darf somit in Österreich als Selbständige Gewerbetreibender arbeiten.



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    1) Es muss eine Angemeldte Gewerbliche Bestätigung über die Gewerbebehörde geben. Diese muss im GISA eingetragen bzw. muss registriert sein!


    2) Durch das freie Gewerbe der "Personenbetreuung" darf dies Gewerbe ausüben und darf somit in Österreich als Selbständige Gewerbetreibender arbeiten.


  • Welche Arbeiten muss eine "Personenbetreuer/In" verrichten?


    Die "Personenbetreuer/In" muss folgende Arbeiten zur Gänze übernehmen:


    (1) sie muss die gesamte Versorgung rund um die zu betreuenden Person übernehmen


    (2) die Räumlichkeiten, in denen dieser sich aufhält, sauber halten


    (3) die Wäsche waschen, bügeln usw.


    (4) für den Pflegenden kochen, essen und zu trinken geben


    (5) bei der Körperhygiene helfen und bei der Verrichtung der Notdurft


    (6) Haustiere rund um versorgen


  • Welche sonstigen Rahmenbedingungen gelten dabei für die Pflegekraft und den Klienten im gemeinsamen Haushalt?


    Bei uns wird schon im Vorfeld schriftlich festgelegt, welche Hausarbeiten die Pflegekraft neben der Betreuung noch zu verrichten hat. Klienten müssen für Kost und Logis der Pflegekraft aufkommen.

  • Wie erfolgt die Rechnungslegung?

    Die Rechnungslegung erfolgt je nach Turnus und wird aber je nach Tage ob 28 / 29 / 30 / 31 abgerechnet wie viele Tage eben das Monat hat, indem der Turnus ist.

    Die Rechnung wird je nach Vertrag und Vereinbarung komplett oder tlw. an unser Konto bezahlt. Dies wird mit der Familie besprochen wie die Auszahlung zu erfolgen hat und wird im Vertrag festgehalten.

  • Welche Sprachkenntnisse verfügen unsere Betreuungskräfte


    Die Betreuungskräfte werden auf IHRE Sprachkenntnisse hin überprüft und intern eingestuft.


    Die Pflegekräfte mit guten Deutschkenntnisse verlangen dementsprechend einen höheren Tagessatz

    als Personenbetreuer die erst Anfänger oder mittlere Deutschkenntnisse haben!


  • Wie lange dauert es bis zum Betreuungsstart


    Aber Grundsätzlich kann man sagen circa 2 bis 10 Tage ...


    Das hängt vom Krankheitsbild bzw. von der Tätigkeit der Betreuungskraft, welche arbeit bei der zu betreuende Person zu machen.


  • Gibt es steuerliche "Abschreibmöglichkeiten" bzw Begünstigungen?


    Unsere Rechnungen sind steuerlich absetzbar.

    Gesetzliche Änderungen vorbehalten.


  • Wie sind die Arbeitszeiten und Ruhezeiten der Pfleger/innen?


    24 Stunden Pflege bedeutet nicht, dass die Betreuerin / der Betreuer rund um die Uhr für den zu Pflegenden da sein muss. 


    Jeder Mensch braucht ausreichend Schlaf und auch Pausen während der Arbeitszeiten. Wenn die Pflegerin jedoch auch in der Nacht mehrmals aufstehen muss, muss ihr tagsüber diese Zeit zugestanden werden, um den fehlenden Schlaf nachzuholen.


    Dies ist im Interesse aller Beteiligten zu sehen, denn nur ein ausgeruhter Körper und Geist kann dem zu Pflegenden auch eine gute und liebevolle Pflege zuteil werden lassen.


    Die Familie vereinbart die Pausezeiten selbst mit der Betreuungskraft.


  • Wieso erhalten die Personenbetreuer keine e-card mehr?


    Je nach Bundesland sind circa 3 bis 10 Polizeistationen für diese e-card Registrierung ausgewählt worden.


    Die Betreuungskräfte müssen sich bei der nächsten e-card Registrierungsststelle der Polizei für die Sozialversicherung einen Termin vereinbaren und Ihre Personalausweis und ein Passfoto dazu mitbringen.

    Anschließend erhalten Sie in circa 10 Tage die Neue e-card mit Foto zugesendet.


  • Was ist wenn ich 3 Betreuer/Innen im Monat hatte, gibt es dann mehr Zuschuss?


    Ab September 2023 gibt es pro Personenbetreuer/In € 400,- Förderung.

    Bei zwei Personenbetreuer gibt es dann € 800,- Zuschuss.

    Sollte ich 3 Personenbetreuer/Innen gehabt haben gibt es deswegen keine erhöhte Förderung.

    Die € 800,- ist der maximale Betrag der über das Sozialministeriumservice Ausbezahlt wird für 2 Betreuungskräfte in einem Monat.

    (Alle Angaben ohne Gewähr)

  • Wie lange dauert es, bis eine geeignete Pflegekraft nach Erstkontakt bei der Pflegebedürftigen ist?

    Wir verfügen über eine sehr umfangreiche Datenbank an Personenbetreuer/Innen.

    In der Regel dauert es 3 bis 10 Tage, je nach Situation, und manchmal geht es auch schneller.

  • Welche Arbeiten sind für eine Pflegerin nicht vorgesehen?


  • Wie viel Vermittlungsagenturen gibt es in Österreich?


    Es gibt inzwischen schon mehr als 800 Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden Pflege.


  • Wie sind die Rahmenbedingungen für eine 24 Stunden Pflege?


    Jede "Pflegekraft" muss für die Turnusdauer ein eigenes Zimmer oder einen abgetrennten Schlafbereich zur Verfügung gestellt bekommen.

    Die Mitbenutzung von Bad / Küche / WC muss gewährleistet sein. Kost und Logis sind frei.

    Wünschenswert wäre, wenn die Betreuungskräfte eine W-Lan Internetverbindung zur Verfügung gestellt bekämen.


  • Worin ist der unterschied zwischen 24h Betreuung und 24h Pflege


    Es ist gesetzlich geregelt das eine 24-Stunden-Personenbetreuung nur mit dem freien Gewerbeschein als Personenbetreuer/In ausüben darf.

    Die 24-Stunden-Pflege hingegen muss von einer Diplom Krankenschwester oder von einem Arzt überwacht und die pflegerischen Tätigkeiten müssen schriftlich Delegiert werden.


  • Arbeitet Ihre Agentur auch an Wochenenden und Feiertagen?


    Wir sind 24/7/365 nahezu immer unter der Nummer 0664 4 399 398 für unsere Kunden erreichbar.


  • Ist Ihre Agentur Österreichweit tätig?


    Wir vermitteln 24-Stunden-Personenbetreuer hauptsächlich in Ost-Österreich von Wien und Linz bis Salzburg und nach Kärnten.

    Tirol und Vorarlberg wird von uns nur in einzelnen Kunden anfragen hin vermittelt.


  • Wie sind die Arbeits und Ruhezeiten der Personenbetreuerin


    Die Personenbetreuer können sich IHRE Arbeits und Ruhezeiten selbst wählen, da Sie ja selbstständig sind.


    Die Familie muss sich Ruhezeit (meistens 2 Stunden) nach dem Mittagessen selbst vereinbahren.


  • Wie viel Geld wird pro Pflegestufe ausbezahlt?


    Pflegestufe 1:

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    Bei mehr als 65 Stunden Pflege

    bekommt man monatlich:

    ab Jänner 2026  € 206,20




    Pflegestufe 2:

    --------------

    Bei mehr als 95 Stunden Pflege,

    bekommt man monatlich:

    ab Jänner 2026  € 380,30




    Pflegestufe 3:

    -------------

    Bei mehr als 120 Stunden Pflege,

    bekommt man monatlich:

    ab Jänner 2026 € 592,60




    Pflegestufe 4:

    -------------

    Bei mehr als 160 Stunden Pflege,

    bekommt man monatlich:

    ab Jänner 2026 € 888,50




    Pflegestufe 5:

    -------------

    Bei der Benötigung einer 180 Stunden umfassenden Pflege und einer dauernden Bereitschaft eines Pflegers oder einer Pflegerin, bekommt man monatlich: 

    ab Jänner 2026  € 1206,90




    Pflegestufe 6:

    -------------

    Bei mehr als einer 180 Stunden umfassenden Pflege, der Tatsache, dass die Betreuung nicht planbar oder ständig notwendig ist, bekommt man monatlich: 

    ab Jänner 2026  € 1685,4




    Pflegestufe 7:

    -------------

    Bei einer mehr als 180 Stunden Pflege und völliger Bewegungsunfähigkeit,

    bekommt man monatlich:

    ab Jänner 2026  € 2214,8


    (Alle Angaben ohne Gewähr)

  • Woher kommen ihre Pflegekräfte und wie gut sind ihre Deutschkenntnisse?

    Unsere Pflegekräfte kommen aus folgenden Ländern:


    (1) Rumänien

    (2) Bulgarien

    (3) Kroatien

    (4) Slowakei

    (5) Slowenien

    (6) Tschechien

    (7) Lettland

    (8) Litauen

    (9) Polen


    Die meisten üben ihren Beruf schon viele Jahre aus und sprechen gut Deutsch. Im Rahmen der Beratung informieren wir Sie genau über alle Kenntnisse und Qualifikationen unserer Pflegekräfte.

  • Können Sie uns bei der Antragstellung für die Förderung beim Bundessozialamt behilflich sein?


    Auf Ihren Wunsch hin übernehmen wir gerne für Sie die Abwicklung des Antrages beim Bundessozialamt, sodass Sie sich sicher sein können, dass alle Möglichkeiten im gesetzlichen Rahmen zu Ihren Gunsten voll ausgeschöpft werden. Durch die Bindung an Auflagen und Gesetze können wir jedoch keine Garantie dafür übernehmen, dass Sie eine Förderung oder einen Zuschuss vom Bundessozialamt bekommen.


  • Sie beschäftigen als österreichisches Unternehmen ausländisches Pflegepersonal. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten?


    Als österreichisches Unternehmen unterliegen wir den heimischen Gesetzen. Alle unsere Pflegekräfte sind gewerblich Selbstständige nach österreichischem Recht, sodass Sie absolute Rechtssicherheit genießen. Stets legen wir Ihnen ein klares Angebot mit einer eindeutig geregelten Betreuungsvereinbarung vor, damit Sie sich sicher sein können, dass keine versteckten Kosten auf Sie zukommen.


  • Wie viel kostet eine 24 Stunden Pflege bei Ihnen?


    Der endgültige Preis einer 24-Stunden-Pflege ist abhängig von

    der Pflegestufe der zu betreuenden Person, den vereinbarten Leistungen und

    den Qualifikationen der eingesetzten Pflegekraft.

    Im Rahmen eines ausführlichen persönlichen Beratungsgesprächs informieren wir Sie gerne über unsere Pflegepakete.


  • Können Sie gewährleisten, dass Ihr Pflegepersonal über die erforderlichen Papiere verfügt?


    Den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend verfügen alle unsere Bewerber

    über notariell beglaubigte und ins Deutsche übersetzte Papiere.

    Zusätzlich haben alle ein registriertes Gewerbe über die WKO und der jeweiligen Anlagenreferat/BH oder Gewerbeamt.

    Des weiteren sind alle PflegerInnen bei der Gewerblichen Wirtschaft sozialversichert.


    Wurde jedoch das Gewerbe durch eine Person oder einer andere Agentur gelöscht,

    haben wir keine Handhabe darüber.

    Auch wenn wir alle Dokumente dem zuständigen Anlagenreferat für das Gewerbe zusenden und unsere Dokumente nach eine Gewerbelöschung einlangen, können wir dagegen nichts tun.


    Ausser um ein neues Gewerbe für die Betreuerin ansuchen in Ihrem Namen.

    Dazu wird aber ein Aktueller Strafregisterauszug aus dem jeweiligen Land benötigt!


    Nun muss die Betreuer/In wieder in Ihr Heimatland einen Strafregisterauszug holen

    und kann dann anschließend wieder ein Gewerbe beantragen,

    damit Sie wieder Förderungsfähig beim Sozialministeriumservice ist.


  • Welche Ausbildung können Ihre Pflegekräfte vorweisen?


  • Wie viele Pflegestufen gibt es in Österreich?

    Die Pflegestufen dienen zur Feststellung des Pflegebedarfs. Die Pflegestufe 1 ist der Beginn und da ist der kleinste Pflegebedarf gegeben.


    Wobei die Pflegestufe 7 ist die höchste Pflegestufe in Österreich und der höchste Pflegebedarf benötigt wird und nicht eine Planbare Pflege darstellt.

  • Die Logistik - der Transport der Betreuungskräfte


    Wenn der Transport mit unserem Partner durchgeführt wird und ees gibt keine Staus bzw Verhinderungen, dann sind die Betreuungskräfte in zwischen 16h bis circa 20 Uhr bei der Familie.


    In Graz ist es circa 16h30 bis 20h30 ..


  • Wie wählen Sie Ihre Pflegekräfte aus?


    Wir rekrutieren das Pflegepersonal persönlich und führen mit ihnen ein sehr intensives Gespräch indem wir versuchen herauszufiltern, ob die potentielle "Pflegerin" die richtige Kandidatin für eine offene Stelle ist. Dabei werden Qualifikationen, praktische Erfahrung und Deutschkenntnisse überprüft, um zu gewährleisten dass sie unseren strengen Auswahlkriterien entsprechen.


    Zusätzlich wird die Unbescholtenheit durch ein notariell beglaubigtes Dokument und einen ins Deutsche übersetzten Strafregisterauszuges sichergestellt. Anschließend werden die potentiellen PflegebetreuerInnen den entsprechenden Pflegestufen zugeordnet. Bei einem persönlichen Beratungsgespräch werden die individuellen Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person erhoben, um eine optimale Betreuung durch eine passende Pflegekraft zu gewährleisten.


  • Wie erfolgt die Rekrutierung der Betreuungskräfte?

    Die Rekrutierung der Betreuungskräfte erfolgt fast ausschließlich durch uns selbst. 


    Viele Betreuer/Innen kommen durch Empfehlung durch Ihre Kolleginnen zu uns, weil wir fair und Kollegial mit Ihnen umgehen und korrekt bezahlen und Ihnen bei Problemen helfen, egal ob das Privat oder durch IHRE arbeit verursachte Probleme sind.


  • Ist eine ÖQZ-24 Zertifizierung wirklich nötig?


    Diese ÖQZ-24 Zertifizierung ist ja nur eine interne Ablaufregulierung die Fehler vermeiden soll beim Ablauf und der Organisation der Personenbetreuung.


    Die Kosten für diese Zertifizierung Betragen circa € 5000,- und mehr ..


    Und alle 3 Jahre muss eine Rezertifizierung stattfinden ..

    Und in Wirklichkeit zahlt dass alles der Kunde mit ..

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    Wir betreiben die 24-Stunden-Pflegvermittlung seit dem Jahr 2014.


    Diese Vorgaben für diese ÖQZ 24 Zertifizierung erfüllten wir zu circa 98%

     

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    Wir arbeiten nach den Vorgaben des Sozialministeriumservice für die Agenturen und wenn nötig eine DGKP für die Pflegedelegation und der Pflegevisite und wenden interne Qualitätskriterien für die Qualitätssicherungen an.


    Frau Simona Preininger ist eine sogennnate Muttersprachliche Übersetzerin und Sie informiert die Betreuungskräfte, was Sie erwarten, wenn Sie diese Stelle übernimmt.


    Die DGKP macht sofort eine Pflegevisite und  Sie macht wiederum Ihren Teil ..

    Ich will damit sagen, dass wir bereits seit dem Jahr 2016 ein perfekt eingespieltes Team sind, weit bevor es eine ÖQZ Zertizierung gegeben hat.


    Wir haben kaum wechsel bei den Betreuungskräfte, weil wir ein fixen Ablauf uns erarbeite haben, der sich bewährt hat.



  • Was passiert, wenn wir Ihre Dienstleistungen nicht mehr benötigen?


    Der Betreuungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann jeweils zum Monatsletzten mit einer Frist von 14 Tagen gekündigt werden. Der Todesfall hebt den Vertrag automatisch auf. Die Vertragswirksamkeit endet mit dem Tag der Abreise der Pflegekraft.


  • Ab welcher Pflegestufe erhalte ich Hilfe durch das Sozialministeriumservice?


    Ab der Stufe 3 wird eine Förderung durch das Sozialministeriumservice eine Hilfe gewährt.

    Generell in Österreich bekommt man eine vom Sozialministeriumservice eine mögliche Förderung die an Auflagen gebunden ist von € 800,- für 2 Personenbetreuer/Innen.

    In Niederösterreich gibt es ab eine Ärztliche Bestätigten Demenz bereits ab der Pflegestufe 2 eine Zuschuss ..

    (Gesetzliche Änderungen vorbehalten)


  • Wie lange betreut das Pflegepersonal den Pflegebedürftigen?


    Je nach Wunsch dauert ein Pflegeturnus 14 Tage bis maximal einen Monat. Dabei wechseln sich zwei Pflegekräfte im Monat ab, sodass sie beim Bundessozialamt Anspruch auf die Förderung von zwei Pflegekräften haben.


  • Förderung durch das Sozialministeriumservice


    Es kann beim Sozialministeriumservice bei der jeweiligen Landesstelle beantragt werden.

    https://sozialministeriumservice.at/


  • Wie kommt das Pflegepersonal zum Einsatzort?


    Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit den Pflegekräften inklusive die An- und Abreise.


  • Wie findet der erste Kontakt mit dem Pflegebedürftigen statt und wie wird das Pflegepersonal ausgewählt?


    Nach einem Erstkontakt wird umgehend ein Beratungsgespräch vereinbart, in dem wir auf Ihre Wünsche und die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Personen in umfassender und ganzheitlicher Weise eingehen, sodass Sie sich sicher sein können, dass stets die bestmögliche Betreuung gewährleistet ist.


  • Was geschieht, wenn die Pflegekraft krank oder verhindert ist?


    In diesem Fall organisieren wir eine Ersatzkraft, die in der Regel innerhalb von 24 - 72 Stunden vor Ort ist, je nach Wochentag oder Wochenende.


  • Gibt es Einkommensgrenzen für die Förderung?


  • Was ist, wenn die Familie oder die pflegebedürftige Person mit der Pflegekraft nicht zufrieden ist?


    In diesem seltenen Fall setzen wir uns umgehend mit der Pflegekraft in Verbindung und tauschen sie so schnell als möglich aus.


    Die Tage was die Betreuerin gearbeitet hat müssen bezahlt werden mit den Reisekosten.


  • Meldet Ihre Agentur die Pflegerinnen und Pfleger an?


    Den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend melden wir die Aufnahme einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit an die zuständigen Stellen wie Gemeinde, Wirtschaftskammer, Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat. Somit sind alle von uns vermittelten Damen und Herren legal tätig und bei den dafür vorgesehenen Stellen registriert.


  • Welche Ausbildung können Ihre Pflegekräfte vorweisen?


    Je nach Anforderung stehen uns zertifizierte Pflegekräfte, Diplom-Kranken- Gesundheitspflegekräfte zur Verfügung, sodass wir die beste Betreuung für Ihre Lieben gewährleisten können.

    Wie in jeder Firma gibt es natürlich auch bei uns Anfänger, diese müssen jedoch innerhalb von 6 Monaten den notariell beglaubigten und ins Deutsche übersetzten Nachweis über den Pflegekurs erbringen.


  • Können Sie gewährleisten, dass Ihr Pflegepersonal über die erforderlichen Papiere verfügt?


    Den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend verfügen alle unsere Bewerber

    über notariell beglaubigte und ins Deutsche übersetzte Papiere.

    Zusätzlich haben alle ein registriertes Gewerbe über die WKO und der jeweiligen Anlagenreferat/BH oder Gewerbeamt.

    Des weiteren sind alle PflegerInnen bei der Gewerblichen Wirtschaft sozialversichert.


    Wurde jedoch das Gewerbe durch eine Person oder einer andere Agentur gelöscht,

    haben wir keine Handhabe darüber.

    Auch wenn wir alle Dokumente dem zuständigen Anlagenreferat für das Gewerbe zusenden und unsere Dokumente nach eine Gewerbelöschung einlangen, können wir dagegen nichts tun.


    Ausser um ein neues Gewerbe für die Betreuerin ansuchen in Ihrem Namen.

    Dazu wird aber ein Aktueller Strafregisterauszug aus dem jeweiligen Land benötigt!


    Nun muss die Betreuer/In wieder in Ihr Heimatland einen Strafregisterauszug holen

    und kann dann anschließend wieder ein Gewerbe beantragen,

    damit Sie wieder Förderungsfähig beim Sozialministeriumservice ist.


  • Sie beschäftigen als österreichisches Unternehmen ausländisches Pflegepersonal. Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten?


    Als österreichisches Unternehmen unterliegen wir den heimischen Gesetzen. Alle unsere Pflegekräfte sind gewerblich Selbstständige nach österreichischem Recht, sodass Sie absolute Rechtssicherheit genießen. Stets legen wir Ihnen ein klares Angebot mit einer eindeutig geregelten Betreuungsvereinbarung vor, damit Sie sich sicher sein können, dass keine versteckten Kosten auf Sie zukommen.


  • Was sind die Unterschiede der einzelnen "Pflege - Pakete" die Sie anbieten?


    1) Haushaltshilfe --> das sagt der Name schon sehr viel, weil der Schwerpunkt der Arbeit der Personenbetreuerin in den haushälterischen Tätigkeiten liegt.


    2) 24h Pflege mit Delegation der pflegerischen Tätigkeiten:

    Da sind gesetzlich vorgegeben Punkte welche durch einen Arzt oder durch eine DGKP in einer schriftlichen Form angeordnet werden muss und bei einer Kontrolle durch das SMS / PVA / Amtsarzt vorliegen muss, welche pflegerischen Tätigkeiten schriftlich Delegiert werden.


    3) Bei einer schwierigen, komplexen und anspruchsvollen 24-Stunden-Pflege, ist gemeint zB:

    • Alzheimer / Demenz mit Tag - Nacht umkehr
    • Agressive Demenz
    • die Betreuung von 2 oder sogar 3 Personen (zB: Oma - Opa - und eine 3.te Person)
    • oder nach eine schwierigen Operation, wo dann eine Nachbetreuung zu Hause stattfinden muss um wieder "auf die Beine zu kommen"
    • oder eine Stelle, wo die zu betreuende Person eine Epilepsie hat, diese kann sehr Anspruchsvoll sein, weil man nie weiß wann die Person eine hat und die kann Tag und Nacht eine Epilepsie haben ..
    • usw ...

    4) Intensiv oder Palliativ 24h-Pflege:

    Eine Intensiv oder Palliativ 24h-Pflege ist wenn eine Person "rund um die Uhr versorgt"  werden muss. 

    Dies ist manchmal schwer aus einander zu halten. Aber der sehr große Unterschied liegt darin, dass eine 24h-Pallitiv Pflege . .die letzte Pflege ist vor dem sterben ist ...


    5) Stundenweise / Tageweise Betreuung 

    ist leider sehr oft nur in größeren Städte und im Umland verfügbar .. 

    Rufen Sie uns an und reden Sie mit uns, ob bei Ihnen zu Hause eine verfügbar ist ...

    24/7 Hotline - 0664 4 399 398



  • Ist eine ÖQZ-24 Zertifizierung wirklich nötig?


    Diese ÖQZ-24 Zertifizierung ist ja nur eine interne Ablaufregulierung die Fehler vermeiden soll beim Ablauf und der Organisation der Personenbetreuung.


    Die Kosten für diese Zertifizierung Betragen circa € 5000,- und mehr ..


    Und alle 3 Jahre muss eine Rezertifizierung stattfinden ..


    Und in Wirklichkeit zahlt dass alles der Kunde mit ..

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    Wir betreiben die 24-Stunden-Pflegvermittlung seit dem Jahr 2014.


    Diese Vorgaben für diese ÖQZ24 Zertifizierung gibt es aber erst seit Oktober 2019 und wir erfüllten diese zu circa 98% 

     

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    Wir arbeiten nach den Vorgaben des Sozialministeriumservice für die Agenturen.


    Sollte eine DGKP für die pflegerischen Tätigkeiten gebraucht werden, dann stellt unsere DGKP diese in schriftlicher Form aus und macht laufende Pflegevisiten mit einer internen QS.


  • Seit wann gibt es schon die die 24-Stunden-Pflege als Gewerbe in Österreich


    Im Jahr 2007 entstand das Hausbetreuungsgesetz und anschließend wurde dann das freie Gewerbe der Personenbetreuung als selbstständige geregelt.


  • Was tun, wenn die zu Betreuende Person öfter als 3 bis 4 mal und öfter in der Nacht in die Toilette muss?

    Sollte die zu betreuende Person mehrfach inder Nacht aufstehen und die Betreuerin muss deswegen auch mit auf stehen und dies ist öfter als 3 x in der Nacht dann müssen Sie deswegen unbedingt mit dem Hausarzt reden, weil die Betreuungskräfte haben dann zu wenig schlaf und wollen dann meistens schon nach spätestens nach 10 Tage nach Hause weil Sie nicht mehr weiterarbeiten können, weil IHRE Energie verbraucht ist und Sie zu wenig schlafen erhalten.



    Dann kommt zu 99,9 Prozent die Meldung von der Familie, ja dann soll sich die Betreuerin am Tag hinlegen und dann schlafen ..



    Das können die wenigsten Betreuungskräfte, sich am Tag einfach hinlegen und schlafen!!





    Die Folgen, weil die PB zu oft in der Nacht aufstehen müssen!



    Die Betreuerin kommt nicht mehr zum nächsten Turnus , weil Sie nicht zum Schlafen kommen!



    Es kommt zum ständigen Betreuerwechsel.



    Die Lösung ist:

    Sie reden mit Ihrem Arzt des Vertrauens und der sucht eine Lösung, ob es Physische oder psychische Ursachen hat. 



    Es kann sein, dass der Arzt Fachärzte zu Rate zieht, um eine Lösung zu finden!



    Sehr oft werden dann über die Ärzte starke Medikamente verschrieben, dass die zu betreuende Person schlafen kann!




  • Welche Aufgaben übernimmt die Betreuungskraft?

    Im Notfall sind wir rund um die Uhr für Sie erreichbar. Unsere Betreuungskräfte wissen genau, wie sie in einer Akutsituation richtig reagieren und verständigen bei Bedarf sofort Angehörige oder den Notruf. Zusätzlich steht Ihnen jederzeit ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung, der die weiteren Schritte koordiniert und Sie entlastet.


  • Was ist der Unterschied zwischen 24-Stunden-Betreuung und 24h Pflege?

    Die 24-Stunden-Betreuung umfasst Unterstützung im Alltag und bei der Grundpflege. Medizinische Pflege erfolgt – falls nötig – durch Fachpersonal.


  • Wie wird die Betreuungsperson ausgewählt?

    Wir wählen die Betreuungskraft passend zu Pflegebedarf, Persönlichkeit und Familiensituation aus.


  • st die Betreuung rechtlich abgesichert?

    Ja, wir arbeiten ausschließlich mit rechtssicheren Betreuungsmodellen und klaren Verträgen.


  • Wie gut sprechen die Betreuungskräfte Deutsch?


    Dies ist sehr von der Betreuungstselle abhänging, wie viel Geld die Familie bezahlen kann.

    Denn es häufen sich immer mehr Familien können sich kein Deutsch sprechende Betreuungskraft mehr leisten, weil Sie zu wenig Geld für die 24-Stunden-Betreuung haben..


    Richtwert: ab circa € 2880,- 

    Da kommen die Betreuungskräfte, 

    die schon so viel Deutsch sprechen, 

    das es bereits geht ..


    Besser wäre: ab € 3150,- 

    da kommen schon Damen mit 

    mittlere Deutschkennisse ..



  • Was passiert bei Ausfall der Betreuungskraft?

    Wir organisieren rasch eine Ersatzbetreuung, damit die Versorgung sichergestellt bleibt.


  • Gibt es fachliche Begleitung und Qualitätssicherung?

    Ja, regelmäßige Betreuung Kontrollen und Pflegevisiten sichern die Qualität.

  • Wer ist mein Ansprechpartner?

    Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner und erreichen uns bei Bedarf nahezu 24/7


    Hr. Andreas Preininger  ist IHR Ansprechpartner und ist erreichbar  unter 0664 4 399 398


FAQ - Demenz

  • Was sollte man bei Dementen Personen vermeiden

    Im Anfang Stadion bekommt der Erkrankte mit, dass mit Ihm/Ihr was nicht stimmt ...


    Und da sollte man Vorwürfe vermeiden, wieso machst Du dass?

    Oder wieso hast Du das getan?

    Besser wäre dem an Demenz erkrankten etwas machen lassen, was er eventuell noch kann, damit er weiß er wird noch gebraucht und das lenkt Ihn von seiner Krankheit ab und stärkt so sein Selbstbewusstsein.


  • Wie sollen sich Angehörige bei Demenz verhalten?

    Bleiben Sie einfühlsam und geben Sie dem Dementen ausreichend Zeit bei seinen/Ihren Tätigkeiten/Verrichtungen. Bleiben Sie geduldig und machen Sie bitte keine Vorwürfe, die demente Person macht die Dinge nicht aus Bosheit.


    Schaffen Sie eine struktuierte Umgebung und sorgen Sie für eine fixe Routine die die Demente Person einhalten soll, weil jegliche Veränderung schlecht ist.


    Und bauen Sie sich ein Unterstützungsnetzwerk auf, weil Sie das sehr bald brauchen werden und achten Sie auf IHRE Gesundheit!


    Und machen Sie sich bitte schlau über das Krankheitsbild Ihrer erkrankten Person. Damit Sie sehen, wie Ihre demente Person am besten zu versorgen ist.


    Mehr Info zu Demenz gibt es hier bei den FAQ und bei unserem "Blog"


  • Was verschlimmert eine Demenzerkrankung?

    a) Gefäßerkrankungen

    b) Bluthochdruck

    c) Diabetes,

    d) Herzrhythmusstörungen

    e) Erhöhter Cholesterin

    f) vermeiden Sie Rauchen

    g) und nehmen Sie keinen Alkohol zu sich

    h) und achten Sie auf Ihr Körpergewicht


  • Was soll man tun, bei einer Person die schwere tlw. sogar aggressive Demenz hat

    Die schwer oder sogar aggressive Demente Person,

    a) Sie will nicht essen,

    b) Sie will nichts trinken, (Sie sagt sogar, ich trinken viel zu viel .. usw)

    --> Nicht viel dagegen reden, in circa 5 Minuten wieder fragen .. und Sie will dann noch immer nicht ... wieder in 5 Minuten fragen

    --> und wieder in 5 Minuten fragen usw ..

    --> da muss man viel Geduld haben

    --> später auf einmal kommt die Demenz Person fast immer von selbst und will dann was essen .. nur beim Trinken .. da muss man ständig alle 15 Minuten fragen, Sie soll wenigstens einen Schluck machen .. dass man zu mindestens auf circa 1,2 bis 1,5 Liter kommen (Achtung bei Herzkranke Personen, da kann die Liter Wasser Angaben weniger sein )


  • Haben Demente noch "klare Momente?"

    Je nach Demenz Stadium gibt es zwischendurch noch klare Momente, diese verschwinden immer mehr, je weiter die Krankheit fortgeschritten ist.


    Achten Sie immer dass die Demente Person mit den Medikamenten gut eingestellt ist durch eine Neurologen/Neurologin und dass Sie ausreichend schlaft bekommt.


    So kann es auch sein, dass im letzten Abschnitt auch noch kurze klare Momente geben kann.

  • Wer bestätigt eine Demenzerkrankung?

    Die Erstdiagnose wird meistens vom Hausarztin/Hausarzt gestellt.


    Durch eine Überweisung an einen Facharzt/Fachärztin eines Neurologe/Psychologe wird eine Diagnose erstellt und bei einer Definitiven Erkrankung auch bestätigt.

  • Welche Pflegestufe hat man bei Demenz in Österreich

  • Was beruhigt einen Demenzerkrankten

    Körperlich Berührungen so wie Streicheln, Liebkosungen und sanftes Zusprechen sollten beruhigend wirken ..


  • Können an Demenz erkrankte mit einem Fernseher noch was anfangen?

    Vielleicht am Beginn der Demenzerkrankung ist es eventuell noch möglich, aber ab einem bestimmten Punkt, können die Dementen was im TV gebracht wird, nicht mehr folgen.


    Je weiter die Krankheit fortgeschritten ist, desto schwerer können Sie dem Film oder Dokumentation folgen ...