Seit 2014
Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen
werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.
Voraussetzungen für die betreute Person:
Voraussetzungen für die Betreuungskraft:
Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.
Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.
Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.
Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!
Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen
werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.
Voraussetzungen für die betreute Person:
Voraussetzungen für die Betreuungskraft:
Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.
Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.
Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.
Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!
Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen
werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.
Voraussetzungen für die betreute Person:
Voraussetzungen für die Betreuungskraft:
Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.
Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.
Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.
Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!
Da nahezu fast alle 24-Stunden-Betreuungskräfte aus dem ehemaligen Ostblock kommen,
wollen diese mit Ihrer Familie in den Pausen und Freizeit in kontakt treten.
Dazu hat sich ein W-Lan Internet,
welche die Familie zur Verfügung stellen sollte,
am besten bewährt.
Dies ist kein muss, aber er erleichtert die Personal suche immens.
Im schlimmsten Fall kann es vorkommen,
wenn die Vorrausetzungen für eine
24-Stunden-Betreuung schwierig sind,
dass die Stelle schwer oder überhaupt nicht zu besetzen geht,
da heute dieser Punkt für viele Betreuungskräfte Voraussetzung ist.
Da nahezu fast alle
24-Stunden-Betreuungskräfte aus
dem ehemaligen Ostblock kommen,
wollen diese mit Ihrer Familie in den Pausen und Freizeit in kontakt treten.
Dazu hat sich ein W-Lan Internet,
welche die Familie zur Verfügung
stellen sollte,
am besten bewährt.
Dies ist kein muss,
aber er erleichtert die
Personalsuche immens.
Im schlimmsten Fall kann
es vorkommen,
wenn die Vorrausetzungen für
eine 24-Stunden-Betreuung schwierig sind,
dass die Stelle schwer oder überhaupt nicht zu besetzen geht,
da heute dieser Punkt für viele Betreuungskräfte Voraussetzung ist.
24h Pflege & Hilfe ASP e.U.
Warum 24h Pflege & Hilfe ASP ?
Kontakt:
Wir arbeiten nach den Vorgaben des Sozialministeriumservice für die Agenturen
und wenden interne Qualitätskriterien für die Qualitätssicherungen an.
Bereits seit dem Jahr 2015 arbeiten wir mit einer diplomierten Krankenschwester die bei einer "Pflegestelle" eine Delegation für die pflegerischen Tätigkeiten ausstellt und diese monatlich überprüfen kann.
Aktuell haben wir noch keine ÖQZ Zertifizierung, werden diese aber demnächst anstreben!
Wir überprüfen die Personenbetreuer/Innen ganz genau. Sie werden je nach Können und Fähigkeiten unterteilt und kommen so in eine Selektierung für unsere Kunden. Je nach Anamnese bleiben dann ein paar passende Betreuungskräfte übrig.
Diese werden dann noch von uns überprüft. Die Inhaberin Frau Simona Preininger spricht mehrere Sprachen und kann dadurch die passende Betreuungskraft auswählen. Erst dann werden die Betreuungskräfte zu den Stellen entsendet.
Sollte sich herausstellen dass es noch einen Schulungsbedarf gibt, so wird dies von der DGKP im Zuge des Routinebesuchs überprüft und gezeigt.
So erreichen wir eine sehr hohe Kundenzufriedenheit und haben deswegen kaum Wechsel.
Dies war und ist für uns von Anfang an wichtig, da wir auf einen besonders hohen Qualitätsanspruch Wert legen:
- Qualitätssicherung durch eine DGKP - Delegation
- Notfallplan
- Ersatz bei Ausfall
- Betreuungsdokumentation
- Ansprechpartner in der Muttersprache des Pflegepersonals
- Erreichbarkeit auch an Sonn-u-Feiertagen und außerhalb der Bürozeiten
- Konfliktmanagement
- usw.