Die Höhe des Sozialministeriumservice

Förderung / Zuschuß

Die Höhe des Sozialministeriumservice

Förderung / Zuschuß

Die Höhe des Sozialministerium-service

Förderung / Zuschuß

Voraussetzungen und Richtlinien für die

24-Stunden-Betreuung lt. SMS in Österreich

Voraussetzungen und Richtlinien für die

24-Stunden-Betreuung lt. SMS in Österreich

Voraussetzungen und Richtlinien für die

24-Stunden-Betreuung lt. SMS in Österreich


Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen

werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.


Voraussetzungen für die betreute Person:

  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 gemäß Bundespflegegeldgesetz
  • Bei einer nachweislichen Demenzerkrankung besteht der Anspruch bereits ab Pflegestufe 1 oder 2, sofern ein dauerhafter Betreuungsbedarf gegeben ist (Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich sein)
  • Ab dem 19.ten Lebensjahr


Voraussetzungen für die Betreuungskraft:

  • Die Betreuungsperson muss während der gesamten Betreuungsdauer in die Hausgemeinschaft der betreuten Person aufgenommen werden
  • Es sind Wohnraum und volle Verpflegung bereitzustellen



Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.



Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.


Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.


Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!



Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen

werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.


Voraussetzungen für die betreute Person:

  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 gemäß Bundespflegegeldgesetz
  • Bei einer nachweislichen Demenzerkrankung besteht der Anspruch bereits ab Pflegestufe 1 oder 2, sofern ein dauerhafter Betreuungsbedarf gegeben ist (Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich sein)
  • Ab dem 19.ten Lebensjahr


Voraussetzungen für die Betreuungskraft:

  • Die Betreuungsperson muss während der gesamten Betreuungsdauer in die Hausgemeinschaft der betreuten Person aufgenommen werden
  • Es sind Wohnraum und volle Verpflegung bereitzustellen



Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.



Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.


Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.


Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!



Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen

werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.


Voraussetzungen für die betreute Person:

  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 gemäß Bundespflegegeldgesetz
  • Bei einer nachweislichen Demenzerkrankung besteht der Anspruch bereits ab Pflegestufe 1 oder 2, sofern ein dauerhafter Betreuungsbedarf gegeben ist (Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich sein)
  • Ab dem 19.ten Lebensjahr




Voraussetzungen für die Betreuungskraft:

  • Die Betreuungsperson muss während der gesamten Betreuungsdauer in die Hausgemeinschaft der betreuten Person aufgenommen werden
  • Es sind Wohnraum und volle Verpflegung bereitzustellen



Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.



Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.


Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.


Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!


Förderung für zwei selbstständige Betreuungskräfte

über das Sozialministeriumservice

 
ab September 2023 für 
1 Betreuungskraft € 400,-
2 Betreuungskraft € 800,-



Es kann die Familie oder eine Agentur im Auftrag der Familie / der zu betreuenden Personen
den Antrag für den Zuschuss der Betreuungskräfte beim zuständigen
Sozialministeriumservice stellen.


Die Einkommensgrenze in der 24-Stunden-Pflege
beträgt netto monatlich € 2500,- 
wobei Leistungen wie Familienbeihilfe, 
Kinderbetreuungsgeld und Wohnbeihilfen 
Pflegegeld, Sonderzahlungen unberücksichtigt bleiben.


Bei zwei Betreuungskräfte müssen sich diese im selben Monat abwechseln 
um einen Anspruch auf die € 800,- für zwei Betreuungskräfte zu erhalten.

Es gibt jedoch diverse Auflagen, die erfüllt werden müssen um den Zuschuss zu erhalten.

Mehr Info erhalten Sie über unsere Agentur bzw. beim zuständigen Sozialministeriumservice.
Die Betreuung muss jedoch gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes erfolgen.

(Im ersten Monat gibt es nur € 400,- da nur eine Personenbetreuerin )


Je nach Bundesland gibt es individuelle Förderprogramme.
Bitte sprechen Sie mit uns und wir können Ihnen die zuständigen Stellen nennen,
wo Sie die nötige Information bekommen um eine mögliche Förderung für Sie zusätzlich erhalten.

Wegfall der Vermögensgrenze ab dem 1.11.2008


Ab dem 1. November 2008 können alle Personen die eine 24 Stunden-Betreuung anstreben und zu Hause gepflegt werden wollen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, um Unterstützung zur 24-Stunden-Betreuung ansuchen.
Einkommensgrenze für eine mögliche Förderung über das SMS

Die Einkommensgrenze für die pflegebedürftige Person beträgt 2.500,- Euro netto monatlich, wobei die Leistungen wie die Familienbeihilfe, das Kinderbetreuungsgeld, Pflegegeld und Sonderzahlungen sowie die Wohnbeihilfe und Unfallrente unberücksichtigt bleiben.

Für jeden unterhaltsberechtigten Angehörigen erhöht sich die Einkommensgrenze um 400,- Euro beziehungsweise für behinderte unterhaltsberechtigte Angehörige um 600,- Euro.
Was sich 99% der 24h-Betreuungskräfte Wünschen


 Da nahezu fast alle 24-Stunden-Betreuungskräfte aus dem ehemaligen Ostblock kommen,

wollen diese mit Ihrer Familie in den Pausen und Freizeit in kontakt treten.


Dazu hat sich ein W-Lan Internet, 

welche die Familie zur Verfügung stellen sollte, 

am besten bewährt.


Dies ist kein muss, aber er erleichtert die Personal suche immens.


Im schlimmsten Fall kann es vorkommen, 

wenn die Vorrausetzungen für eine

24-Stunden-Betreuung schwierig sind, 

dass die Stelle schwer oder überhaupt nicht zu besetzen geht, 

da heute dieser Punkt für viele Betreuungskräfte Voraussetzung ist.


Wegfall der Vermögensgrenze ab dem 1.11.2008

Was sich 99% der 24h-Betreuungskräfte wünschen


 Da nahezu fast alle

24-Stunden-Betreuungskräfte aus

dem ehemaligen Ostblock kommen,

wollen diese mit Ihrer Familie in den Pausen und Freizeit in kontakt treten.


Dazu hat sich ein W-Lan Internet

welche die Familie zur Verfügung

stellen sollte, 

am besten bewährt.


Dies ist kein muss,

aber er erleichtert die

Personalsuche immens.


Im schlimmsten Fall kann

es vorkommen, 

wenn die Vorrausetzungen für

eine 24-Stunden-Betreuung schwierig sind, 

dass die Stelle schwer oder überhaupt nicht zu besetzen geht, 

da heute dieser Punkt für viele Betreuungskräfte Voraussetzung ist.