Die Pflegestufen und das Pflegegeld in Österreich


Die Pflegestufen und das Pflegegeld in Österreich

Die Höhe der Zuwendung bzw. Förderung

über das Sozialministerium-service (SMS)

Die Höhe der Zuwendung bzw. Förderung

über das Sozialministerium-service (SMS)

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Welche Förderungen und Zuschüsse

gibt es in der 24 Stunden Betreuung:

  • Das Sozialministeriumservice

    gibt ab der Pflegestufe 3 eine monatliche Förderung bis zu € 800,- 


  • Einkommensgrenze der Förderung liegt bei € 2500,-

    --> Das Einkommen darf € 2500,- nicht übersteigt..


    Bei einem geringen übersteigen dieser Granze wird es vermindert ausbezahlt und bei circa 3150,-  da gibt es dann keine Förderung mehr für die beiden Betreuungskräfte.


  • SMS Land Niederösterreich:

    Bei nachweislich Demenz gibt es in Niederösterreich ab der Pflegstufe 2 bereits eine monatliche Förderung



  • Land Steiermark / Bezirke:

    In der Steiermark gibt es eine Restkostenübernahme, wenn die zu    

    betreuende Person keinen Besitz mehr hat, 

    (dies ist aber von Bezirk zu Bezirk tlw. Unterschiedlich)


  • Manche Städte und Gemeinden:

    In manchen Städten und Gemeinden bekommt man weitere  Untersützungen die sehr unterschiedlich sein können...

    (Fragen schadet nicht .. )

Welche Förderungen und Zuschüsse

gibt es in der 24 Stunden Betreuung:

  • Das Sozialministeriumservice

    gibt ab der Pflegestufe 3 eine monatliche Förderung bis zu € 800,- 


  • Einkommensgrenze der Förderung liegt bei € 2500,-

    --> Das Einkommen darf € 2500,- nicht übersteigt..


    Bei einem geringen übersteigen dieser Granze wird es vermindert ausbezahlt und bei circa 3150,-  da gibt es dann keine Förderung mehr für die beiden Betreuungskräfte.


  • SMS Land Niederösterreich:

    Bei nachweislich Demenz gibt es in Niederösterreich ab der Pflegstufe 2 bereits eine monatliche Förderung



  • Land Steiermark / Bezirke:

    In der Steiermark gibt es eine Restkostenübernahme, wenn die zu    

    betreuende Person keinen Besitz mehr hat, 

    (dies ist aber von Bezirk zu Bezirk tlw. Unterschiedlich)


  • Manche Städte und Gemeinden:

    In manchen Städten und Gemeinden bekommt man weitere  Untersützungen die sehr unterschiedlich sein können...

    (Fragen schadet nicht .. )

Welche Förderungen

und Zuschüsse

gibt es in der 24 Stunden Betreuung:

  • Das Sozialministeriumservice

    gibt ab der Pflegestufe 3 eine monatliche Förderung bis zu € 800,- 


  • Einkommensgrenze der Förderung liegt bei € 2500,-

    --> Das Einkommen darf € 2500,- nicht übersteigt..


    Bei einem geringen übersteigen dieser Granze wird es vermindert ausbezahlt und bei circa 3150,-  da gibt es dann keine Förderung mehr für die beiden Betreuungskräfte.


  • SMS Land Niederösterreich:

    Bei nachweislich Demenz gibt es in Niederösterreich ab der Pflegstufe 2 bereits eine monatliche Förderung



  • Land Steiermark / Bezirke:

    In der Steiermark gibt es eine Restkostenübernahme, wenn die zu    

    betreuende Person keinen Besitz mehr hat, 

    (dies ist aber von Bezirk zu Bezirk tlw. Unterschiedlich)


  • Manche Städte und Gemeinden:

    In manchen Städten und Gemeinden bekommt man weitere  Untersützungen die sehr unterschiedlich sein können...

    (Fragen schadet nicht .. )

In Österreich gibt es 7 Pflegestufen

In Österreich gibt es 

7 Pflegestufen


ab Jänner 2025 gibt es um 4,6% mehr Pflegegeld

ab Jänner 2025 gibt es 

um 4,6% mehr Pflegegeld

Pflegestufe 1:
Bei mehr als 65 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2025  € 200,80

Pflegestufe 2:
Bei mehr als 95 Stunden Pflege,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2025  € 370,30

Pflegestufe 3:
Bei mehr als 120 Stunden Pflege,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2025  € 577,-

Pflegestufe 4:
Bei mehr als 160 Stunden Pflege,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2025  € 865,10

Pflegestufe 5:
Bei der Benötigung einer 180 Stunden umfassenden Pflege und einer dauernden Bereitschaft eines Pflegers oder einer Pflegerin,
bekommt man monatlich: 
ab Jänner 2025  € 1175,20


Pflegestufe 6:
Bei mehr als einer 180 Stunden umfassenden Pflege, der Tatsache, dass die Betreuung nicht planbar oder ständig notwendig ist,
bekommt man monatlich: 
ab Jänner 2025  € 1641,10


Pflegestufe 7:
Bei einer mehr als 180 Stunden Pflege und völliger Bewegungsunfähigkeit,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2025  € 2156,60
Die Höhe der Zuwendung der einzelnen Pflegestufen erhalten Sie über die PVA

 Sie sagt aus wieviel Pflege der Betroffene benötigt, 
sei es für Seniorenbetreuung bzw. Betreuung zu Hause.

 Die Höhe der Stufe bestimmt letztlich auch die Höhe des Pflegegeldes.

Berechnet wird dies alles über die einzelnen Arbeitsschritte

die am Tag/Nacht für die zu pflegende Person getätigt werden.


Zum Schluss wird dann dies auf das Monat hochgerechnet

und dies ergibt dann die Pflegestufe.

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