(Alle Angaben ohne Gewähr)
Pflegestufe 1:
Bei mehr als 65 Stunden Pflege
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 206,20
Pflegestufe 2:
Bei mehr als 95 Stunden Pflege ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 380,30
Pflegestufe 3:
Bei mehr als 120 Stunden Pflege ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 592,60
Pflegestufe 4:
Bei mehr als 160 Stunden Pflege ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 888,50
Pflegestufe 5:
Bei der Benötigung einer 180 Stunden umfassenden Pflege und einer dauernden Bereitschaft eines Pflegers oder einer Pflegerin,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 1206,90
Pflegestufe 6:
Bei mehr als einer 180 Stunden umfassenden Pflege , der Tatsache, dass die Betreuung nicht planbar oder ständig notwendig ist,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 1685,40
Pflegestufe 7:
Bei einer mehr als 180 Stunden Pflege und völliger Bewegungsunfähigkeit ,
bekommt man monatlich:
ab Jänner 2026 € 2214,80
ab Jänner 2025 € 200,80
Die Höhe der Zuwendung der einzelnen Pflegestufen erhalten Sie über die PVA
Berechnet wird dies alles über die einzelnen Arbeitsschritte
die am Tag/Nacht für die zu pflegende Person getätigt werden.
Zum Schluss wird dann dies auf das Monat hochgerechnet
und dies ergibt dann die Pflegestufe.
Wählen Sie eine der folgenden Optionen
