Delegation der pflegerischen Tätigkeiten

Pflegevisite und Qualitätssicherung in der 24h Pflege

Delegation der pflegerischen Tätigkeiten

 Pflegevisite und Qualitätssicherung in der 24h Pflege

Die Aufgaben einer DGKP bei einer Pflegevisite

Die Aufgaben einer DGKP bei einer Pflegevisite


  • Pflegefachliche Erstbegutachtung und Erstellung des Pflegekonzeptes


  • Anleitung und Delegation pflegerischer Tätigkeiten an die Betreuungskraft


  • Regelmäßige Pflegevisiten und Qualitätssicherung


  • Beratung von Angehörigen zu Pflege, Prophylaxen und Hilfsmitteln


  • Fachliche Koordination mit Ärzten und mobilen Pflegediensten



  • Pflegefachliche Erstbegutachtung und Erstellung des Pflegekonzeptes


  • Anleitung und Delegation pflegerischer Tätigkeiten an die Betreuungskraft


  • Regelmäßige Pflegevisiten und Qualitätssicherung


  • Beratung von Angehörigen zu Pflege, Prophylaxen und Hilfsmitteln


  • Fachliche Koordination mit Ärzten und mobilen Pflegediensten


Fachliche Einschätzung des Pflege- und Betreuungsbedarfs


  • Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustands
  • Einschätzung von:
  • Mobilität & Sturzrisiko
  • Ernährung & Flüssigkeitszufuhr
  • Hautzustand (z. B. Dekubitusrisiko)
  • Orientierung, Demenzverlauf
  • Schmerz- und Wohlbefinden


Abgleich: entspricht die Betreuung dem tatsächlichen Bedarf?


Fachliche Einschätzung des Pflege- und Betreuungsbedarfs


  • Beurteilung des aktuellen Gesundheitszustands
  • Einschätzung von:
  • Mobilität & Sturzrisiko
  • Ernährung & Flüssigkeitszufuhr
  • Hautzustand (z. B. Dekubitusrisiko)
  • Orientierung, Demenzverlauf
  • Schmerz- und Wohlbefinden


Abgleich: entspricht die Betreuung dem tatsächlichen Bedarf?


Überprüfung der Tätigkeit der Betreuungskraft


Die DGKP prüft, ob die 24-Stunden-Betreuungskraft

im erlaubten Rahmen Arbeitet:


  • Einhaltung der gesetzlich zulässigen Tätigkeiten (Gewerberecht)
  • Keine verbotenen medizinischen Handlungen
  • Korrekte Unterstützung bei:
  • Körperpflege
  • Mobilisation
  • Essen & Trinken
  • Tagesstrukturierung


Überprüfung der Tätigkeit der Betreuungskraft


Die DGKP prüft,

ob die 24-Stunden-Betreuungskraft im erlaubten Rahmen Arbeitet:


  • Einhaltung der gesetzlich zulässigen Tätigkeiten (Gewerberecht)
  • Keine verbotenen medizinischen Handlungen
  • Korrekte Unterstützung bei:
  • Körperpflege
  • Mobilisation
  • Essen & Trinken
  • Tagesstrukturierung


Anleitung & Beratung der Betreuungskraft


  • Fachliche Anleitung bei pflegerischen Heruasforderungen
  • Hinweis zur:
  • richtigen Lagerung
  • Mobilisation
  • Kommunikation bei Demenz
  • Hygiene & Infektionspräventation


  • Verbesserung der Pflegequalität ohne medizinische Tätigkeiten zu delegieren


Beratung der Angehörigen


  • Erklärung des aktuellen Pflegezustandes
  • Einschätzung, ob die Betreuung noch ausreicht:
  • Empfehlungen:
  • zusätzliche mobile Dienste
  • Hilfsmittel (Pflegebett, Gehhilfe etc.)
  • Arztbesuch oder Therapie



Beratung der Angehörigen


  • Erklärung des aktuellen Pflegezustandes
  • Einschätzung, ob die Betreuung noch ausreicht:
  • Empfehlungen:
  • zusätzliche mobile Dienste
  • Hilfsmittel (Pflegebett, Gehhilfe etc.)
  • Arztbesuch oder Therapie


Die Aufgaben der DGKP in der Qualitätssicherung

Die Aufgaben der DGKP in der Qualitätssicherung

Sicherstellung der Pflegequalität


  • Überprüfung, ob die Betreuung
  • Überprüfung, ob die Betreuung:
  • fachlich angemessen
  • sicher
  • würdevoll
  • ressourcenschonend erfolgt


  • Erkennen von Pflegefehlern oder Risiken


Sicherstellung der Pflegequalität


  • Überprüfung, ob die Betreuung
  • Überprüfung, ob die Betreuung:
  • fachlich angemessen
  • sicher
  • würdevoll
  • ressourcenschonend erfolgt


  • Erkennen von Pflegefehlern oder Risiken


Dokumentation & Berichtwesen


  • Schriftliche Pflegevisiten-Berichte
  • Festhalten von:
  • Risiken
  • Empfehlungen
  • Maßnahmen


  • Nachvollziehbarkeit für:
  • Angehörige
  • Agentur
  • Förderstellen



Dokumentation & Berichtwesen


  • Schriftliche Pflegevisiten-Berichte
  • Festhalten von:
  • Risiken
  • Empfehlungen
  • Maßnahmen


  • Nachvollziehbarkeit für:
  • Angehörige
  • Agentur
  • Förderstellen


Früherkennung von Problemen


  • Überlastung der Betreuungskraft
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • Anzeichen von:
  • Dehydrierung
  • Mangelernährung
  • Druckstellen
  • sozialem Rückzug



Früherkennung von Problemen


  • Überlastung der Betreuungskraft
  • Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • Anzeichen von:
  • Dehydrierung
  • Mangelernährung
  • Druckstellen
  • sozialem Rückzug


Qualitätssicherung für Förderung & Rechtssicherheit


  • Nachweis für
  • Förderstellen (z.B. 24-Stunden-Betreuungsförderung)
  • interne Qualitätsstandards
  • Schutz für:
  • betreute Person
  • Angehörige
  • Vermittlungsagentur


Qualitätssicherung für Förderung & Rechtssicherheit


  • Nachweis für
  • Förderstellen (z.B. 24-Stunden-Betreuungsförderung)
  • interne Qualitätsstandards
  • Schutz für:
  • betreute Person
  • Angehörige
  • Vermittlungsagentur


Was eine DGKP nicht macht


  • keine medizinische Behandlung
  • keine Medikamentengabe
  • keine Injektionen
  • keine Ersetzen von Arzt oder mobiler Pflege


Was eine DGKP nicht macht


  • keine medizinische Behandlung
  • keine Medikamentengabe
  • keine Injektionen
  • keine Ersetzen von Arzt oder mobiler Pflege


Wann wird eine DGKP für eine Delegation benötigt?

Für diesen Punkt gibt es keine ganz genaue Definition ..


Aber es gibt ein Beispiel,

an dem man es besser veranschaulichen kann:


1) Beispiel: Nehmen wir an,


Eine Oma kann sich selbst noch waschen, für sich kochen und ihre Wohnung sauber halten.


Allerdings stößt sie dabei zunehmend an ihre körperlichen Grenzen und schafft diese Tätigkeiten nicht mehr ohne Unterstützung.



--> Hier braucht man keine DGKP, da die Personenbetreuerin mit Ihrem Gewerbe diese Tätigkeit übernehmen darf.


2)   Beispiel – typische Pflegesituation


Nehmen wir an, die Oma ist nicht mehr in der Lage, ihre Wäsche selbst zu waschen oder zu bügeln. Auch das Reinigen der Wohnung fällt ihr zunehmend schwer.


Sie kann nicht mehr selbst kochen und in der Küche stehen, da ihre Füße sie nicht mehr tragen und ihr die nötige Kraft für die Selbstversorgung fehlt.


Ebenso ist die Körperpflege nicht mehr selbstständig möglich –

etwa Waschen, Eincremen, Nägel schneiden oder ähnliche Tätigkeiten.


In einer solchen Situation kommt es häufig zu dem Punkt, an dem das SMS (Sozialministeriumservice) im Rahmen einer Kontrolle eine

Delegation pflegerischer Tätigkeiten verlangt.


Diese erfolgt durch eine DGKP, die gleichzeitig die Qualitätssicherung (QS) der 24-Stunden-Pflege übernimmt, um sicherzustellen, dass die betreute Person fachgerecht und bestmöglich versorgt wird.


(Bei diesem Punkt hat man dann aber auch schon die Pflegestufe 4 oder 5 ...)


Gibt es eine Situation,
wo sofort eine Delegation benötigt wird?

1) Bei einer Insulinresistenz


Sollte die zu betreuende Person eine Insulin spritze benötigen,

dann braucht die ersonenbetreuerin sofort eine Einweisung wie der Ablauf ist, um das Insulin zu verabreichen.


Diese Einweisung muss ein Arzt oder eine DGKP vornehmen.

vorher muss der Arzt oder die DGKP sich versichern, versteht die Personenbetreuerin den Ablauf der Kontrolle des Insulin Spiegels

und wann wird das Kurzeit Insulin und wann das Langzeit Insulin

bzw das Mischinsulin zu verabreichen ist und in welcher Dosierung!


Erst dann darf der Arzt oder die DGKP die Delegation der

pflegerischen Tätigkeiten schriftliche Delegieren!

2) Beeinträchtigung der Sehkraft:


Sollte die zu betreuende Person "Blind" oder eine Beeinträchtigung der Augen haben, dann wird da auch eine Delegation der pflegerischen Tätigkeiten sofort verlangt ..

3) bei einer Thrombose Spritze:


4) Die zu betreuende Person ist sehr korpulent:


5) Oder die zu betreuende Person ist behindert, ob geistig oder körperlich ..


6) usw ....


Es gibt noch weitere sehr seltene Ausnahmefälle wo auch eine

Delegation der pflegerischen Tätigkeiten benötigt werden .. 

aber das würde nun zu weit führen ..

Wie erreicht man eine Gesetzeskonforme 24 Stunden Betreuung?

Gibt es bei der zu betreuenden Stelle pflegerische Tätigkeiten durchzuführen, 

dann stellt die Dipl. Krankenschwester eine schriftliche Pflegedelegation aus. 


Zusätzlich werden in regelmäßigen abständen Pflegevisiten

mit einer Qualitätssicherung angeordnet.


Unser Team aus diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern hat sich zur Aufgabe gemacht, pflegebedürftigen Personen ihr Wissen und Können zur Verfügung zu stellen. 


Sie kontrollieren, schulen und delegieren die Personenbetreuer und so können unsere Personenbetreuerinnen pflegerische Tätigkeiten übernehmen  

und arbeiten dadurch Gesetzeskonform.


Durch die Zusammenarbeit zwischen der Familie , Pflegerin ,

Diplom- und Gesundheits- Krankenschwester und dem behandelten Arzt

wird eine liebevolle und sorgfältige Pflege gewährleistet.


Eine unverbindliche  "Email-Anfrage" stellen

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