Der Ablauf bis zum Betreuungstart

Die höhe Förderung des Sozialministeriumservice

- Zuschuss für die 24 Stunden Betreuung

Die höhe Förderung des Sozialministeriumservice

- Zuschuss für die

24 Stunden Betreuung

In 4 einfachen Schritten zu ihrer persönlichen

24-Stunden-Betreuung oder 24h-Pflege zu Hause

Voraussetzungen und Richtlinien für die

24-Stunden-Betreuung lt. SMS in Österreich

Voraussetzungen und Richtlinien für die

24-Stunden-Betreuung lt. SMS in Österreich

1.

Mit uns Kontakt aufnehmen

Interesse?

Gerne bieten wir Ihnen ein persönliches und kostenloses Erstgespräch am Telefon und

bei Ihnen zu Hause an.


  • Gratis Beratung zur 24-Stunden-Betreuung
  • Anamnese und den Pflegebedarf ermitteln
  • Alle Wünsche aller Beteiligten erfragen
  • Angebot der 24h-Pflege schriftlich geben
  • Den Vermittlungsauftrag entgegen nehmen
Kontaktaufnahme mit der Agentur

2.

Auswahl der Betreuungskraft

Nach der Auftragserteilung beginnen wir

sofort mit der Personalauswahl:


  • Fachliche Eignung & Erfahrung
  • Sprachkenntnisse
  • Persönliche Eignung & Soziale Kompetenz
  • Referenzen & Hintergrundprüfung
  • Die Physische u. psychische Stabilität d. PB
  • Charakter Eigenschaft der PB prüfen
  • Matching mit der Familie prüfen
Mehr Info, unsere Arbeitsweise

3.

Beginn der Betreuung

Wir vermitteln Ihnen eine fachlich überprüfte und passende Betreuungsperson und diese wird persönlich durch unseren Regionalleiter vorgestellt. Zusätzlich wird die Personenbetreuer/in Vorort eingeschult und dann übernimmt die DGKP die pflegerische Einschulung.


Auch danach begleiten wir Sie zuverlässig bei allen Formalitäten - von der 24-Stunden-Förderung bis zur Pflegegeldeinstufung.

4.

DGKP-Qualitätskontrolle

Das Ziel einer Pflegevisite und Qualitätskontrolle ist eine Patientensicherheit, rechtliche Absicherung, und eine nachhaltig

funktionierende Betreuungssituation.


  • Pflegefachliche Einschätzung des Zustandes
  • Delegation u. Überprüfung pflegerische Tätigkeiten
  • Qualitätssicherung der 24h-Betreuung
  • Pflegedokumentation & Nachvollziehbarkeit
  • Beratung & Anpassung der Pflegeplanung
Mehr Info zu Pflegevisite und QS

Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen

werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.


Voraussetzungen für die betreute Person:

  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 gemäß Bundespflegegeldgesetz
  • Bei einer nachweislichen Demenzerkrankung besteht der Anspruch bereits ab Pflegestufe 1 oder 2, sofern ein dauerhafter Betreuungsbedarf gegeben ist (Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich sein)
  • Ab dem 19.ten Lebensjahr




Voraussetzungen für die Betreuungskraft:

  • Die Betreuungsperson muss während der gesamten Betreuungsdauer in die Hausgemeinschaft der betreuten Person aufgenommen werden
  • Es sind Wohnraum und volle Verpflegung bereitzustellen



Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.



Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.


Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.


Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!



Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.


Voraussetzungen für die betreute Person:

  • Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 gemäß Bundespflegegeldgesetz
  • Bei einer nachweislichen Demenzerkrankung besteht der Anspruch bereits ab Pflegestufe 1 oder 2, sofern ein dauerhafter Betreuungsbedarf gegeben ist (Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich sein)
  • Ab dem 19.ten Lebensjahr



Voraussetzungen für die Betreuungskraft:

  • Die Betreuungsperson muss während der gesamten Betreuungsdauer in die Hausgemeinschaft der betreuten Person aufgenommen werden
  • Es sind Wohnraum und volle Verpflegung bereitzustellen



Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.



Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.


Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.


Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!


Was sich 99% der 24h-Betreuungskräfte wünschen


 Da nahezu fast alle

24-Stunden-Betreuungskräfte aus

dem ehemaligen Ostblock kommen,

wollen diese mit Ihrer Familie in den Pausen und Freizeit in kontakt treten.


Dazu hat sich ein W-Lan Internet

welche die Familie zur Verfügung

stellen sollte, 

am besten bewährt.


Dies ist kein muss,

aber er erleichtert die

Personalsuche immens.


Im schlimmsten Fall kann

es vorkommen, 

wenn die Vorrausetzungen für

eine 24-Stunden-Betreuung schwierig sind, 

dass die Stelle schwer oder überhaupt nicht zu besetzen geht, 

da heute dieser Punkt für viele Betreuungskräfte Voraussetzung ist.