Der Ablauf bis zum Betreuungstart
Die höhe Förderung des Sozialministeriumservice
- Zuschuss für die 24 Stunden Betreuung
Die höhe Förderung des Sozialministeriumservice
- Zuschuss für die
24 Stunden Betreuung
In 4 einfachen Schritten zu ihrer persönlichen
24-Stunden-Betreuung oder 24h-Pflege zu Hause
Voraussetzungen und Richtlinien für die
24-Stunden-Betreuung lt. SMS in Österreich
Voraussetzungen und Richtlinien für die
24-Stunden-Betreuung lt. SMS in Österreich
1.
Mit uns Kontakt aufnehmen
Interesse?
Gerne bieten wir Ihnen ein persönliches und kostenloses Erstgespräch am Telefon und
bei Ihnen zu Hause an.
- Gratis Beratung zur 24-Stunden-Betreuung
- Anamnese und den Pflegebedarf ermitteln
- Alle Wünsche aller Beteiligten erfragen
- Angebot der 24h-Pflege schriftlich geben
- Den Vermittlungsauftrag entgegen nehmen
2.
Auswahl der Betreuungskraft
Nach der Auftragserteilung beginnen wir
sofort mit der Personalauswahl:
- Fachliche Eignung & Erfahrung
- Sprachkenntnisse
- Persönliche Eignung & Soziale Kompetenz
- Referenzen & Hintergrundprüfung
- Die Physische u. psychische Stabilität d. PB
- Charakter Eigenschaft der PB prüfen
- Matching mit der Familie prüfen
3.
Beginn der Betreuung
Wir vermitteln Ihnen eine fachlich überprüfte und passende Betreuungsperson und diese wird persönlich durch unseren Regionalleiter vorgestellt. Zusätzlich wird die Personenbetreuer/in Vorort eingeschult und dann übernimmt die DGKP die pflegerische Einschulung.
Auch danach begleiten wir Sie zuverlässig bei
allen Formalitäten - von der
24-Stunden-Förderung bis zur
Pflegegeldeinstufung.
4.
DGKP-Qualitätskontrolle
Das Ziel einer Pflegevisite und Qualitätskontrolle ist eine Patientensicherheit, rechtliche Absicherung, und eine nachhaltig
funktionierende Betreuungssituation.
- Pflegefachliche Einschätzung des Zustandes
- Delegation u. Überprüfung pflegerische Tätigkeiten
- Qualitätssicherung der 24h-Betreuung
- Pflegedokumentation & Nachvollziehbarkeit
- Beratung & Anpassung der Pflegeplanung
Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen
werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.
Voraussetzungen für die betreute Person:
- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 gemäß Bundespflegegeldgesetz
- Bei einer nachweislichen Demenzerkrankung besteht der Anspruch bereits ab Pflegestufe 1 oder 2, sofern ein dauerhafter Betreuungsbedarf gegeben ist (Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich sein)
- Ab dem 19.ten Lebensjahr
Voraussetzungen für die Betreuungskraft:
- Die Betreuungsperson muss während der gesamten Betreuungsdauer in die Hausgemeinschaft der betreuten Person aufgenommen werden
- Es sind Wohnraum und volle Verpflegung bereitzustellen
Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.
Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.
Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.
Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!
Damit eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Anspruch genommen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen laut den Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK, Stand April 2024) erfüllt sein.
Voraussetzungen für die betreute Person:
- Anspruch auf Pflegegeld ab Stufe 3 gemäß Bundespflegegeldgesetz
- Bei einer nachweislichen Demenzerkrankung besteht der Anspruch bereits ab Pflegestufe 1 oder 2, sofern ein dauerhafter Betreuungsbedarf gegeben ist (Dies kann je nach Bundesland unterschiedlich sein)
- Ab dem 19.ten Lebensjahr
Voraussetzungen für die Betreuungskraft:
- Die Betreuungsperson muss während der gesamten Betreuungsdauer in die Hausgemeinschaft der betreuten Person aufgenommen werden
- Es sind Wohnraum und volle Verpflegung bereitzustellen
Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die staatliche Unterstützung und Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Österreich. Sie gewährleisten, dass Betreuung zu Hause unter klar definierten, qualitätsgesicherten Rahmenbedingungen erfolgt.
Das Betreuungsverhältnis kann in Form eines Werkvertrages durch Beschäftigung eines selbständigen Personenbetreuers entstehen.
Zusätzlich muss die zu pflegende Person zumindest einen Anspruch auf die Pflegestufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz oder einem Landespflegegeldgesetz haben.
Seit dem 1. Jänner 2009 müssen die selbstständigen Personenbetreuer eine theoretische Ausbildung die im Wesentlichen des Heimhelfers entspricht vorweisen können! Ansonsten wird vom Bundessozialamt eine Kontrolle über die fachspezifische und korrekte Ausübung der pflegerischen Tätigkeiten innerhalb von 6 Monaten angesetzt!
Was sich 99% der 24h-Betreuungskräfte wünschen
Da nahezu fast alle
24-Stunden-Betreuungskräfte aus
dem ehemaligen Ostblock kommen,
wollen diese mit Ihrer Familie in den Pausen und Freizeit in kontakt treten.
Dazu hat sich ein W-Lan Internet,
welche die Familie zur Verfügung
stellen sollte,
am besten bewährt.
Dies ist kein muss,
aber er erleichtert die
Personalsuche immens.
Im schlimmsten Fall kann
es vorkommen,
wenn die Vorrausetzungen für
eine 24-Stunden-Betreuung schwierig sind,
dass die Stelle schwer oder überhaupt nicht zu besetzen geht,
da heute dieser Punkt für viele Betreuungskräfte Voraussetzung ist.
